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Er rückt das Haus nicht raus
Limburg. Ein halbes Jahr nach dem Strafprozess gegen Ex-Rentamtsleiter Werner Jung-Diefenbach geht es vor dem Landgericht wieder um den Millionenbetrug im Bistum. Das Bischöfliche Ordinariat (BO) will in einem Zivilverfahren 3,79 Millionen vom früheren Kassenchef und dessen Familie einklagen ...

Hinweis:
Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei
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Bistum will 3,8 Millionen von Jung-Diefenbach

Werner Jung-Diefenbach kämpft vor allem um die Villa seiner Tochter. Foto: HeidersdorfBild: Werner Jung-Diefenbach kämpft vor allem um die Villa seiner Tochter. Foto: Heidersdorf

Werner Jung-Diefenbach sitzt seit fast einem Jahr im Limburger Gefängnis. Nebenan streiten sich die Juristen seit gestern um die finanzielle Wiedergutmachung des von ihm angerichteten Millionen-Schadens, diesmal vor der 4. Zivilkammer. Die angekündigte Übertragung aller Immobilien und Grundstücke der Familie an das Bistum ist noch nicht zustande gekommen. Jung-Diefenbach, im Vormonat 56 Jahre alt geworden, wehrt sich bislang erfolgreich gegen einen Vollstreckungsbescheid des um knapp fünf Millionen Euro betrogenen Bistums.

Zum Auftakt tauschten die beiden Parteien Schriftsätze aus. Richter Dieter Schulte setzte danach für den 18. November einen Verkündungstermin an; möglicherweise entscheidet er an diesem Tag aber auch nur, dass die Kammer Beweis erheben will. Strittig ist diesmal die Frage, inwieweit die Frau und die Zwillinge von dem Millionenbetrug profitiert haben. Das Bischöfliche Ordinariat (BO) hat deshalb neben dem Ex-Mitarbeiter nun auch dessen Frau, eine der beiden Töchter und deren Mann verklagt.

Nach Darstellung der BO-Justitiare sind die Geldflüsse zweifelsfrei nachgewiesen. Werner Jung-Diefenbach behauptet allerdings, seine Familie habe nicht geahnt, woher das viele Geld gekommen sei. Vor der Urteilsverkündung hatte sein Verteidiger Detlev Rörig erklärt, dass auch das Vermögen der Zwillinge in das notarielle Schuldanerkenntnis einbezogen werden solle. Daran war die Einigung gescheitert.

Eine der beiden Töchter, der Jung-Diefenbach eine exklusive Villa in der Prälat-Stein-Straße in Lindenholzhausen finanziert hat, sollte sich zunächst nur mit 50 000 Euro an den Rückforderungen beteiligen. Außerdem stehen das Wohnhaus des Ex-Rentamtsleiters im Auenweg, das die Eheleute 2008 auf die andere Tochter und deren Mann übertragen haben, zwei Wohnungen in der Frankfurter Srraße und eine Eigentumswohnung in Dehrn zur Disposition. Den Wert aller Immobilien bezifferte ein Notar als Zeuge auf unter eine Million.

Rörig wiederholte gestern seinen Vorwurf, das Bistum verhindere seit Oktober einen Vergleich. Die BO-Vertreter Gerhard Hammer und Michael Huth behaupteten das Gegenteil. Die an das Schuldanerkenntnis geknüpften Bedingungen Jung-Diefenbachs seien nicht akzeptabel. Angeblich soll er zur Wiedergutmachung lediglich die hoch belasteten Wohnungen in der Frankfurter Straße sowie eine Zahlung von 150 000 Euro angeboten haben.

Am 9. Oktober 2009 war der Mann verhaftet, am 12. März wegen Untreue in 362 Fällen zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der BGH hat noch nicht über seinen Revisionsantrag entschieden. hei

Bischof: Kein Kirchenausschluss

Werner Jung-Diefenbach droht nach dem Strafprozess und der Zivilklage nicht auch noch ein kirchenrechtliches Verfahren.

Die von Franz-Peter Tebartz-van Elst nach der Verurteilung erwogene Exkommunizierung ist für das Bistum kein Thema mehr. «Der Bischof wollte mit diesem Hinweis nur auf die Dimension des Vergehens aufmerksam machen», sagte Pressesprecherin Patricia Arndt gestern auf Nachfrage der NNP.

Dies sei nicht nur eine weltlich-juristische Angelegenheit gewesen, Jung-Diefenbach habe sich auch an der Gemeinschaft der Kirche vesündigt. hei

Kommentar: Kein Spielraum für Bistum

Joachim HeidersdorfBild: Joachim Heidersdorf

Der Skandal um den Millionenbetrug im Bistum geht weiter – das ist in der Sache, aber auch juristisch ein Ärgernis. Die im Strafprozess von Werner Jung-Diefenbach zwangsläufig zugegebene Unterschlagung von Kirchengeldern muss nun im Zivilverfahren erneut bewiesen werden. Für Fachleute logisch, für Laien unbegreiflich: Mit solchen Mitteln wird der Rechtsstaat pervertiert.

Die von Werner Jung-Diefenbach versprochene finanzielle Wiedergutmachung erweist sich nun als reines taktisches Manöver, um das Strafmaß zu mildern. Er unterschreibt nach wie vor kein notarielles Schuldanerkenntnis, um alle Immobilien und Grundstücke der Familie an das Bistum zu übertragen. Sein Anwalt macht dafür das Bischöfliche Ordinariat verantwortlich, das die Bedingungen seines Mandanten nicht erfülle. Wie bitte? Jung-Diefenbach hat in dieser Frage überhaupt keine Bedingungen zu stellen. Das um knapp fünf Millionen Euro betrogene Bistum könnte durch Verkäufe und Zwangsversteigerungen bestensfalls eine Million Euro erlösen. Für einen vom Ex-Kassenchef angestrebten Vergleich hat das Bistum deshalb überhaupt keinen Spielraum.Hier geht es um das Geld der Kirchensteuerzahler.

[Hier] finden Sie den Original Artikel auf der NNP Seite mit Kommentaren unter dem Artikel.

[Hier] im Webauftritt von Lindenholzhausen.de finden Sie unseren Artikel "Untreue-Prozess: Berichte & Ergebnisse" mit der Historie und entsprechenden Links.
 

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