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Bistum will vom Ex-Rentamtsleiter 3,8 Millionen Euro zurück
Limburg. Am 12. März hatte das Limburger Landgericht den ehemaligen Leiter des Katholischen Rentamts in Hadamar, Werner Jung-Diefenbach, wegen Untreue in 362 Fällen zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt ...

Hinweis:
Verwendung der Artikel von www.limburg-limburg.de mit freundlicher Genehmigung der LahnPost.


Tauziehen vor Gericht um Wiedergutmachung des Schadens

Der 55-jährige gelernte Industriekaufmann aus dem Limburger Stadtteil Lindenholzhausen, hatte gestanden, sich von 2004 bis 2009 aus Kirchensteuern des Bistums Limburg um 2,7 Millionen Euro bereichert zu haben. Nicht angeklagt war der bereits zuvor eingetretene verjährte Schaden. Insgesamt soll Jung-Diefenbach der Kirche 4,8 Millionen Euro schulden.

Was noch vor einem halben Jahr nicht nur Katholiken in der Region wie kein anderes Thema aufgeregt hat, darüber spricht heute kaum noch jemand. Das Thema ist zwar aus den Schlagzeilen verschwunden, beschäftigt aber nach wie vor die Gerichte. Neben der beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Beschwerde gegen das Urteil, ist das zivilrechtliche Tauziehen zwischen dem Bischöflichen Ordinariat und dem beklagten Betrüger in vollem Gange. Die Kirche will von dem Verurteilten 3,8 Millionen Euro zurückhaben und begehrt hauptsächlich seine Immobilien.

Wofür sich der frühere Rentamtsleiter schuldig fühlte, was er im Strafprozess zutiefst bedauert und versichert hat, seinen angerichteten Schaden nach Kräften wieder gut zu machen, darüber streiten seit vielen Monaten die Anwälte beider Seiten vor der 4. Zivilkammer des Limburger Landgerichts. In der öffentlichen Sitzung am Freitag stellte der Vorsitzende Richter Dieter Schulte fest, dass ein Vergleichangebot, wie es die beklagte Seite vorgetragen habe, vom Bistum nicht akzeptiert werde. Insofern werde das Gericht am 19. November, um 8.30 Uhr seine Entscheidung verkünden.

Der Syndikus des Bistums Limburg, Gerhard Hammer, machte im Gespräch mit unserer Zeitung deutlich: „Die J.-D. sagt, das Haus Prälat-Stein-Straße 12, das Filetstück, soll seiner Tochter S. verbleiben. Dann können wir über alles reden.“ Hammer fordert: „Der frühere Rendant hat sich strafrechtlich zu seinen Taten bekannt, um einen Strafnachlass zu erreichen. Dann ist es jetzt nicht mehr als richtig, den Kirchensteuerzahlern ihr Geld zurückzugeben, in dem er alle noch vorhandenen Werte herausgibt.“

Jung-Diefenbach verweise darauf, dass das Haus Prälat-Stein-Straße 12 seiner Tochter S. gehöre. Diese habe es schon an ihren Mann übertragen wollen, was das Bistum verhindert habe, berichtete Hammer. Das Haus Auenweg 7, das J.-D. selbst bewohnte, habe er vor einem Jahr seiner Tochter Y. übertragen und für sich und seine Ehefrau K. ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen. „Deshalb mussten wir auch die Ehefrau verklagen“, sagte Hammer.

Zur Disposition stünden außerdem drei Eigentumswohnungen, zwei davon in der Frankfurter Straße 57a in Lindenholzhausen. Beide sind laut Syndikus Hammer stark belastet. J.-D. habe sie unter Wert an seinen Bruder weiterverkaufen wollen. Daneben gebe es eine Wohnung in Dehrn. Dass die Kinder und die Ehefrau des Verurteilten nichts von seinen Machenschaften mitbekommen haben wollen, wird von Bistumsseite bezweifelt. Die Ehefrau K. habe nachweislich auf dem gemeinsamen Konto der Eheleute in den letzten fünf Jahren Bareinzahlungen von über 870.000 Euro gehabt.

Jung-Diefenbachs Rechtsanwalt Detlef Rörig aus Diez rügte die Zuständigkeit des Limburger Landgerichts und beantragte, die Sache an das Arbeitsgericht zu verweisen. Der Anwalt Marcus Zens, der die verklagte Tochter S. vertritt, wollte zu der Auseinandersetzung keine Stellungnahme abgeben. -flu-

[Hier] im Webauftritt von Lindenholzhausen.de finden Sie unseren Artikel "Untreue-Prozess: Berichte & Ergebnisse" mit der Historie und entsprechenden Links.
 

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