Limburg-Lindenholzhausen. Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat einen Freispruch des Limburger Landgerichts für die Tochter und den Schwiegersohn des wegen Untreue verurteilten ehemaligen Finanzchefs des Bistums wegen Geldwäsche aufgehoben. Der Fall muss neu verhandelt werden ...
Bild: (Symbolbild)
Von BERND BUDE
Es scheint, als komme der in der Öffentlichkeit fast schon vergessene Finanzskandal im Bistum nie zu einem juristischen Ende. Nun muss sich eine Strafkammer des Gießener Landgerichts mit einem Nebenaspekt des spektakulären Falls befassen. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in mündlicher Verhandlung unter Vorsitz von Bundesrichter Thomas Fischer einen Freispruch des Limburger Landgerichts für die Tochter und den Schwiegersohn des wegen Untreue verurteilten ehemaligen Finanzchefs des Bistums wegen Geldwäsche aufgehoben.
Die Limburger Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt, die Limburger Strafverteidiger Dr. Andreas und Dr. Brigitta Hohnel beantragt, die Revision zu verwerfen.
Ex-Rentamtsleiter Werner Jung-Diefenbach war im Jahr 2010 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Er hatte mindestens 3,79 Millionen Euro unterschlagen.
Die Tochter des Angeklagten war seit 2005 Eigentümerin eines Grundstücks in der Prälat-Stein-Straße in Lindenholzhausen, auf dem sie eine Villa errichtete. Bis zur Verurteilung Jung-Diefenbachs zahlte sie insgesamt 486 000 Euro auf verschiedene Bankkonten ein. Das Geld stammte vom Vater, der es in bar von den Konten des Bistums abgehoben hatte. Jung-Diefenbach zahlte zudem 60 000 Euro an den Architekten sowie 130 000 Euro an Handwerker.
Die Tochter und ihr Ehemann müssen spätestens im September 2009 von den kriminellen Handlungen erfahren haben.
Anwälte berieten Paar
Zwei Bad Camberger Anwälte berieten das Paar dahingehend, 2010 einen Ehevertrag abzuschließen. Demnach wurde dem Schwiegersohn das mit einem Verkehrswert von 450 000 Euro veranschlagte Wohnhaus zur Hälfte überschrieben. Zuvor war die Tochter Jung-Diefenbachs Alleineigentümerin.
Das Bistum hatte sich zuvor im November 2009 per Arrestbefehl einen Grundbucheintrag von 205 000 Euro gesichert, dessen Vollzug aufgehoben wurde. Im Frühjahr 2010 erwirkte das Bistum einen neuen Arrestbefehl mit der Folge, dass ein Grundbucheintrag von 450 000 Euro gesichert wurde.
In seinem Urteil vor dem Landgericht am 15. Juli 2015 machte der Vorsitzende deutlich, dass das Vorgehen der Eheleute aus Sicht der Kammer nicht strafbar gewesen ist. „Es wurde nichts verschleiert oder verheimlicht. Im Lichte der Öffentlichkeit wurde der Ehevertrag vor zwei Anwälten abgeschlossen“, hieß es damals. Im Falle einer Schuld der Angeklagten hätte man auch überprüfen müssen, welche Rolle die Anwälte gespielt hätten.
Laut Bundesgerichtshof soll in der Neuauflage intensiv geprüft werden, ob die Voraussetzungen eines Zugewinns überhaupt vorliegen würden.
[Hier] im Webauftritt von Lindenholzhausen.de finden Sie unseren Artikel "Untreue-Prozess: Berichte & Ergebnisse" mit der Historie und entsprechenden Links.
Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
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