Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
... Zu diesem Zeitpunkt ist die Grund- und Gewerbesteuer sowie die Niederschlagswassergebühr fällig. Alle Grundstücks- und Hauseigentümer sowie die Gewerbetreibenden werden vom Magistrat gebeten, diesen Termin zu beachten und die fälligen Steuern und Gebühren unaufgefordert an die Stadtkasse zu überweisen oder durch entsprechendes Abbuchungsverfahren über ein Bankkonto zu begleichen. Eine gesonderte Fälligkeitsanzeige wird nicht mehr übersandt. Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen für die Steuerpflichtigen ist pünktliche Zahlung erforderlich. nnp