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Jung-Diefenbach geht in Revision, Bistum erhebt Zivilklage
Nun muss ihm die Fünfte Strafkammer ein umfassendes Urteil zustellen – danach hat Rörig vier Wochen Zeit, die Revision schriftlich zu begründen.
Werner Jung-Diefenbach war am 12. März wegen Untreue in 362 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Allein im nichtverjährten Zeitraum in den vergangenen fünf Jahren hatte der langjährige Rentamtsleiter im Bistum 2,71 Millionen Euro unterschlagen; insgesamt rund fünf Millionen Euro.
Manche Beobachter wundern sich, dass der heute 55-Jährige das als relativ milde bewertete Urteil anfechten will. Aber er hat nichts zu verlieren. Weil Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Herrchen auf weitere rechtliche Schritte verzichtet, droht Jung-Diefenbach keine höhere Haftstrafe.
Bezüglich der finanziellen Wiedergutmachung stellt sich der Lindenholzhäuser weiterhin stur. In der entscheidenden Phase des Prozesses versuchte sein Anwalt den Eindruck zu vermitteln, dass die Einigung bislang nur am Bischöflichen Ordinariat gescheitert sei und nun unmittelbar bevorstehe. Das notarielle Schuldanerkenntnis über 3,8 Millionen Euro steht allerdings immer noch aus. «Herr Jung-Diefenbach ist nach wie vor nicht kooperationsbereit», sagte gestern Bistums-Justitiar Professor Gernot Sydow auf Anfrage der NNP.
Das Bistum hat jetzt Zivilklage erhoben, um über Zwangsvollstreckungen wenigstens an einen kleinen Teil des Geldes zu kommen. Die Immobilien und Grundstücke könnten bestenfalls eine Million einbringen. hei
Werner Jung-Diefenbach war am 12. März wegen Untreue in 362 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Allein im nichtverjährten Zeitraum in den vergangenen fünf Jahren hatte der langjährige Rentamtsleiter im Bistum 2,71 Millionen Euro unterschlagen; insgesamt rund fünf Millionen Euro.
Manche Beobachter wundern sich, dass der heute 55-Jährige das als relativ milde bewertete Urteil anfechten will. Aber er hat nichts zu verlieren. Weil Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Herrchen auf weitere rechtliche Schritte verzichtet, droht Jung-Diefenbach keine höhere Haftstrafe.
Bezüglich der finanziellen Wiedergutmachung stellt sich der Lindenholzhäuser weiterhin stur. In der entscheidenden Phase des Prozesses versuchte sein Anwalt den Eindruck zu vermitteln, dass die Einigung bislang nur am Bischöflichen Ordinariat gescheitert sei und nun unmittelbar bevorstehe. Das notarielle Schuldanerkenntnis über 3,8 Millionen Euro steht allerdings immer noch aus. «Herr Jung-Diefenbach ist nach wie vor nicht kooperationsbereit», sagte gestern Bistums-Justitiar Professor Gernot Sydow auf Anfrage der NNP.
Das Bistum hat jetzt Zivilklage erhoben, um über Zwangsvollstreckungen wenigstens an einen kleinen Teil des Geldes zu kommen. Die Immobilien und Grundstücke könnten bestenfalls eine Million einbringen. hei