Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
... «Meine Taten sind nicht entschuldbar, und ich bereue sie zutiefst», sagte der 55-jährige frühere Leiter eines kirchlichen Rentamtes. Die Anklage vor dem Landgericht wirft ihm vor, von Oktober 2004 bis September 2009 insgesamt 2,7 Millionen Euro veruntreut zu haben. Länger als eine halbe Stunde verlas der Staatsanwalt eine Liste mit 362 unerlaubten Barabhebungen des Angeklagten. Frühere Taten sind verjährt. Das Bistum schätzt den Gesamtschaden seit 1983 auf etwa 4,8 Millionen Euro.
Der 55-Jährige stellte sich vor Gericht als treu sorgenden Vater dar, dem seine Verpflichtungen in Familie, Geschäften und Ehrenämtern über den Kopf gewachsen seien. Die Veruntreuungen seien ihm leicht gemacht worden. Auch nach Auftauchen eines ersten Verdachts 2006 habe das Bistum Prüfungen immer wieder abgebrochen.
Das Strafgesetzbuch sieht für Untreue bis zu fünf Jahre Haft vor, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre. Sein Mandant werde «um eine Haftstrafe nicht herumkommen», räumte der Verteidiger vor Fernsehkameras ein. Der Staatsanwalt sagte, der Angeklagte habe gewerbsmäßig gehandelt, großen Schaden angerichtet und seine Amtsstellung missbraucht. Das Rentamt in Hadamar unterstützt 170 Kirchengemeinden und andere kirchliche Einrichtungen in Finanzen und Verwaltung.
In einem ausgeklügelten System gab der gelernte Industriekaufmann laut Anklage das veruntreute Geld als Zahlungen an die Stadt Limburg aus für Baumaßnahmen an einem katholischen Kindergarten. Ein oder zweimal jede Woche hob er jeweils 7500 Euro ab, um angeblich Überweisungsgebühren zu sparen. Mit dem Geld baute er für sich und seine zwei Töchter Häuser, leistete sich teure Urlaube und große Autos. Eine der Töchter bekam nach seiner Aussage monatlich etwa 5500 Euro, um das Defizit ihres Raumausstatter-Geschäfts zu decken.
Das Bild des treuen Familienvaters bekam jedoch Risse, als der Angeklagte vor Gericht einräumen musste, mit mindestens zwei Mitarbeiterinnen seines Amtes sexuelle Beziehungen gehabt zu haben. Eine davon war die zuständige Buchhalterin, die seine Abhebungen jeweils verbuchte. Weder diese Frauen noch seine Familie hätten von seinen Taten gewusst, sagte der Angeklagte.
Nach Angaben des Bistums flog die Untreue auf, als der Gesamtverband der katholischen Kirchengemeinden in Limburg 2006 zur kaufmännischen Buchführung überging, so wurden die Fehlbeträge deutlich. Bei zwei Millionen Euro lasse sich der Verbleib nachweisen, sagte der ermittelnde Kriminalbeamte als Zeuge aus. Etwa 700 000 Euro seien verschwunden. Der Angeklagte erklärte, er habe kein Geld oder anderes Vermögen versteckt.
Der Angeklagte zeigt Reue
Eine Summe von fast 400 000 Euro habe er alleine benötigt, um mit seiner Familie mehrmals im Jahr luxuriöse Urlaube zu machen: Mit einem umfassenden Geständnis des Angeklagten hat am Dienstag der Prozess gegen einen ehemaligen Finanzbeauftragten des Bistums Limburg wegen Unterschlagungen in Millionenhöhe begonnen. Die Taten seien ein «schwerer Fehler» gewesen, sagte der 55-Jährige vor dem Limburger Landgericht. Er habe das Geld unterschlagen, um sich und seiner Familie einen luxuriösen Lebensstil zu ermöglichen.
Im Zuschauersaal im Landgericht Limburg herrschte dichtes Gedränge. Viele Bürger aus der Gemeinde waren gekommen, um den Prozess gegen den bis dahin angesehenen Verwaltungsrat der örtlichen Kirchengemeinde und Leiter des Kirchenchores zu verfolgen. Gleich zu Beginn bestätigte der Angeklagte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, er habe von einem Konto des Bistums regelmäßig Geld für private Zwecke abgehoben. Die Anklage geht dabei von 362 Fällen mit einem Schaden von rund 2,7 Millionen Euro aus.
Vor Gericht bedauerte der ehemalige Leiter des Katholischen Rentamts Hadamar die Taten. Er habe das Geld unterschlagen, um seiner Familie einen angenehmen Lebensstil zu ermöglichen, sagte der 55-Jährige. Neben teuren Urlauben mit seiner Familie habe er einer der beiden Töchter finanziell beim Hausbau helfen wollen und die andere in ihrer Tätigkeit als Selbstständige unterstützt. Auch der Kirchenchor habe von ihm Geldzuwendungen bekommen.
Laut Staatsanwaltschaft hob der Angeklagte in Abständen oft von nur wenigen Tagen immer wieder 7500 Euro vom Konto des Bistums ab. Vor Gericht sagte er, es sei so gewesen, als «wenn ich zu meinem eigenen Konto gehe». Erst nach der Geburt einer Enkelin im September vergangenen Jahres habe er bemerkt, «dass es so nicht weiter gehen kann». Wegen seines schlechten Gewissens habe er sich dem Bischöflichen Ordinariat offenbart. Dieses habe ihm daraufhin fristlos gekündigt. Das Bistum selbst hatte hingegen damals mitgeteilt, dass man dem ehemaligen Finanzbeauftragten bei einer routinemäßigen Jahresabschlussprüfung auf die Schlichte gekommen sei.
Der Angeklagte berichtete, er habe gemeinsam mit dem Verwaltungsleiter die Vollmacht über das Konto gehabt. Dieser sei zugleich auch Kassierer in seinem Kirchenchor gewesen. Kontrollen habe es im angeklagten Tatzeitraum zwischen 2004 und 2009 kaum gegeben. Als ihn eine Mitarbeiterin aus der Buchhaltung fragte, wofür die Zahlungen bestimmt seien, habe er ihr gesagt, es seien Zuwendungen an die Stadt Limburg für bestimmte Baumaßnahmen. Sie habe sich mit der Antwort zufriedengegeben.
Als der Richter nachfragte, warum niemanden aufgefallen sei, dass die Auszahlungen in bar erfolgten, sagte der Angeklagte, er habe Kollegen gegenüber geäußert, dadurch für das Bistum Buchungsgebühren zu sparen. Seiner Familie habe er vorgespielt, dass er ein zweites Gehalt beziehe. Auch sie habe nicht weiter nachgefragt.
Offen blieb am ersten Prozesstag, wo das unterschlagene Geld letztendlich geblieben ist. Der Angeklagte gab an, über keinerlei finanzielle Mittel mehr zu verfügen. Lediglich seine Immobilien seien ihm bislang noch geblieben. Seine Familie habe sich nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe kaum noch auf die Straße getraut.
Das Bistum geht davon aus, dass der tatsächliche Gesamtschaden durch die Veruntreuung deutlich höher liegt, die Rede ist von 4,8 Millionen Euro. Bereits seit 1999 soll sich der Finanzverwalter Gelder in die eigene Tasche gesteckt haben. Wegen einer Verjährung sind vor Gericht aber nur die Fälle der vergangenen fünf Jahre relevant. Vor Gericht zeigte der Angeklagte Reue: «Da habe ich wohl sehr, sehr viel Mist gebaut», sagte er. Das Verfahren gegen ihn soll am kommenden Montag mit der Anhörung von Zeugen fortgesetzt werden.
Stichwort: Bis zu zehn Jahre Haft für Untreue
Beim Rechtsbegriff der Untreue geht es nicht um das Eheleben. Untreu handelt jemand, der ein Vermögen verwalten soll und den Besitzer dieses Vermögens schädigt. Der Verwalter missbraucht seine Befugnisse, er verletzt das Treueverhältnis zum Besitzer.
Paragraf 266 des Strafgesetzbuches legt für Untreue eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe fest, in besonders schweren Fällen sind bis zu zehn Jahren Haft möglich.
Stichwort: Das Bistum Limburg
Limburg. Zum Bistum Limburg gehören gut 670 000 katholische Gläubige in Teilen von Hessen und Rheinland-Pfalz. 245 Priester, 65 Diakone sowie 172 Pastoral- und 167 Gemeindereferenten arbeiten nach Zahlen des Bistums in den Gemeinden. Religiöses Zentrum als Bischofskirche ist der Georgsdom in Limburg. Bischof ist seit 2008 Franz-Peter Tebartz-van Elst.
Das Bistum wurde 1827 auf Betreiben des Herzogtums Nassau und der Stadt Frankfurt gegründet und gilt damit als jung. Innerhalb des Bistums gibt es große Unterschiede zwischen der ländlichen Region im Norden und der Metropole Frankfurt im Süden. Im Bistumsgebiet leben etwa 2,4 Millionen Menschen.
Internet: www.bistumlimburg.de

Der Angeklagte Werner J. und sein Verteidiger Detlef Rörig (rechts) sitzen vor Verhandlungsbeginn im Saal des Landgerichts in Limburg. Foto: dpa
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