Limburg. Bis Heimwerker am ICE-Gebiet Material für ihr Obi (Französisch „Hobby“) bekommen, dürfte noch einige Zeit vergehen. Immerhin: Die Limburger Stadtverordneten haben vor der Sommerpause die nächsten Planungsschritte abgesegnet. Flächennutzungsplan und Bebauungsplan für den „Dienstleistungsbereich am ICE-Bahnhof Limburg-Süd, Teil B“ liegen im Rathaus öffentlich aus ...
Bild: Das gelb umrandete Areal ist für den Bau- und Heimwerkermarkt mit Gartencenter vorgesehen. Begrenzt wird es durch die B 8 und die ICE-Trasse sowie den Bereich des ICE-Gebietes, der bereits erschlossen ist (rot umrandet). Fotohinweis: Planungsbüro Holger Fischer; Quelle: www.geoportal.hessen.de
Nächster Planungsschritt
Alle bisher zusammen getragenen Planungs-Unterlagen zum Bau eines neuen Obi-Marktes am ICE-Gebiet sind noch bis Freitag, 27. Juli, im Rathaus während der Geschäftszeiten einzusehen. Das hat die Stadt in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.
Am 30. Mai 2016 hatte die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss sowohl für die Änderungen des Flächennutzungsplans als auch für den Bebauungsplan gefasst. Das Verfahren soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Bau- und Heimwerkermarktes mit Gartencenter schaffen. Der Markt wird auf der Fläche entstehen, die einmal für ein mögliches Factory-Outlet-Center reserviert war. Die der neue Form der Nutzung machte es nötig, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen neuen Bebauungsplans aufzustellen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss ging eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange einher. In diesem Rahmen wurden Umweltbericht zum Bebauungsplan, artenschutzrechtliche Fachgutachten, umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange, Baugrundgutachten, Schallschutzgutachten und mehr angefertigt. Zehn relevante Stellungnahmen seien eingegangen, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Lediglich die Naturschutzverbände hätten sich negativ geäußert: Sie kritisieren den Verlust von Ackerböden negativ.
Zu den vorgelegten Unterlagen in dem bisherigen Verfahren gehört auch eine Markt- und Standortanalyse zur Ansiedlung des Bau- und Heimwerkermarktes – planungsrechtlich gesehen „großflächiger Einzelhandel“. Das Sortiment darf nur auf zehn Prozent der Verkaufsfläche Waren enthalten, die für die Innenstadt relevant sind. Die Limburger Liste aus dem Einzelhandelskonzept zählt dabei eine ganze Reihe von Waren auf. Ziel ist es, der Innenstadt keine zusätzliche Konkurrenz zu machen.
Größeren Abstimmungsbedarf habe es im bisherigen Verfahrensablauf bei der Verkehrsanbindung gegeben. Der Markt erhält eine eigene Zufahrt von der Bundesstraße 8, um den bereits bestehenden Knotenpunkt nicht zu überlasten. Weil mit dieser Zufahrt auch das Areal zwischen Autobahn und B 8 erschlossen werden soll, sei nur eine Ampelkreuzung möglich, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Die Idee eines Kreisverkehrs sei verworfen worden.
Ökologischer Ausgleich
Im Rahmen des bisherigen Verfahrens ist auch die Verkaufsfläche noch einmal etwas erweitert worden auf 12 800 Quadratmeter. Das soll den Verkauf von Schüttgut (Sand, Kies, Splitt und ähnliches) ermöglichen. Maximal 650 qm Verkaufsfläche dürfen für innenstadtrelevante Sortimente genutzt werden. Über 300 Stellplätze für Autos sind geplant
Für so ein Vorhaben ist natürlich auch ein ökologischer Ausgleich zu schaffen, der nicht direkt im ICE-Gebiet und in unmittelbarer Nachbarschaft möglich ist. Deshalb gehen in das Projekt auch Ökopunkte der Gemeinde Brechen ein (resultierend aus der Beseitigung von Wehren im Emsbach) und als Ausgleich wird noch eine Fläche hinzugezogen, die etwa 1,5 Kilometer entfernt liegt und im Rahmen einer Erweiterung von Bördner schon als Ausgleichfläche dient. Dort hat die Stadt die Möglichkeit, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu schaffen, in dem Lebensraum für Tiere erhalten bzw. geschaffen wird, in dem Fall für die Feldlerche. Im Rahmen dieser CEF-Maßnahme (continued ecological functionality) ist die Schaffung von extensiven Wiesenflächen auf einer Fläche mit der Größe von einem Hektar notwendig. Die Flächen werden im parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahren zur Betriebsweiterung von Bördner ausgewiesen.
Nach der derzeit laufenden Offenlage hat die Stadtverordnetenversammlung über weiter eingehende Stellungnahmen abzuwägen und anschließend den Satzungsbeschluss zu fassen. Mit dem Satzungsbeschluss und der damit verbundenen Rechtskraft des geänderten Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans wird im Spätsommer/Herbst gerechnet. red
Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
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