Limburg. Vielen Bürgern ist es vielleicht nicht so bewusst, aber auch in Limburg gibt es eine Kehrsatzung, die Anwohner verpflichtet, ihre Straße komplett sauber zu halten - und zwar das ganze Jahr. Wer an verkehrsreichen Straßen wohnt, soll vom 1. Oktober an allerdings weniger reinigen. Um die Fahrbahn will sich künftig die Stadt kümmern ...

Stadt will vom 1. Oktober an Anwohner an verkehrsreichen Straßen von der Reinigungspflicht der Fahrbahn entlasten

Für die Stadt dürfte vom 1. Oktober an der Reinigungsaufwand deutlich höher werden. Denn Bürger, die an verkehrsreichen Straßen wohnen, können mit einer eingeschränkten Reinigungspflicht rechnen, sofern die Stadtverordneten am 3. September zustimmen.

Wie aus der Vorlage des Magistrats hervorgeht, will die Stadt die Straßenreinigungssatzung an die Rechtslage anpassen. "Bei Straßen, die eine tägliche Verkehrsbelastung von mehr als 9000 Fahrzeugen aufweisen, erscheint die Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anwohner die Fahrbahn betreffend nicht zumutbar", schreibt der Erste Stadtrat Michael Stanke (CDU). "Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung, die bei vergleichbaren Werten die Unzumutbarkeit festgestellt hat, sowie der gemeinsamen Einschätzung von Ordnungsamt, Rechtsamt und städtischem Betriebshof." Die Grenze von mehr als 9000 Fahrzeugen am Tag entspreche einer Verkehrsbelastung von etwa 13 Fahrzeugen pro Minute (auf zwölf Stunden gerechnet).

Betroffen von dieser Änderung ist allerdings nur die Fahrbahn selbst. An sogenannten gefährlichen, vielbefahrenen Straßen soll sich die Reinigungspflicht vom 1. Oktober an beschränken auf die Gehwege, die Parkplätze, die Standspuren, Böschungen und die Stützmauern, um die sich auch künftig die Anwohner kümmern müssen.

Höhere Kosten für Stadt

Abgesehen von der Frage, ob wirklich jeder Bürger dieser Reinigungspflicht in Gänze nachkommt, die in der Regel einmal wöchentlich geschehen soll, hat die vom Magistrat empfohlene Satzungsänderung direkte Folgen für die Stadt: Denn weil die Reinigungsfahrzeuge künftig mehr leisten müssen, geht der Erste Stadtrat davon aus, dass die Kehrmaschinen früher ausgetauscht, also ersetzt werden müssen. Und mehr Personal wird auch benötigt. Konkret ist von einer zusätzlichen Stelle die Rede.

Über den Vorschlag des Magistrats wird der Haupt- und Finanzausschuss am Mittwoch, 28. August, 19.15 Uhr, im Rathaus diskutieren.

Die folgenden Straßen in der Kernstadt sind von der Neuregelung betroffen:

  • Diezer Straße von der Schiede bis zur Landesgrenze (Grenzweg);
  • Eisenbahnstraße vom Eschhöfer Weg bis zur Holzheimer Straße;
  • Frankfurter Straße von der Schiede bis zum Ende der Ortsdurchfahrt (Am Hammerberg);
  • Grabenstraße von der Konrad-Kurzbold-Straße bis zum Eschhöfer Weg;
  • Holzheimer Straße von der Eisenbahnstraße bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz;
  • Industriestraße vom "Im Großen Rohr" bis zur Landesgrenze;
  • Konrad-Kurzbold-Straße von der Weilburger Straße bis zum Kreisel in der Grabenstraße;
  • Offheimer Weg von der B 8 bis zur Ortseinfahrt Offheim;
  • Schiede (B 8) von der Kreuzung B 8/B 49 bis zur Frankfurter Straße;
  • Ste.-Foy-Straße von der Schiede bis Neustaffel (Bahngleise);
  • Wiesbadener Straße von der Frankfurter Straße bis zur Ortseinfahrt Linter;
  • Zeppelinstraße vom Kreisel an der Wiesbadener Straße bis zur Holzheimer Straße.
  • In den Stadtteilen geht es um folgende verkehrsreiche Straßen:
  • Mainzer Straße in Linter von der Ortseinfahrt bis Ortsausfahrt;
  • Frankfurter Straße (B 8) in Lindenholzhausen vom Beginn der Ortseinfahrt bis zum Ende;
  • Kapellenstraße in Offheim (Limburger Straße bis Ovalo-Kreisel);
  • Limburger Straße in Offheim vom Offheimer Weg bis zur Kapellenstraße.
  • Die meisten betroffenen Straßen außerhalb der Kernstadt befinden sich in Staffel:
  • B 8 (Elzer Straße/Westerwaldstraße) von der Kreuzung (Staffeler Dreieck) bis zur Kreuzung B 8/B 49;
  • Diezer Straße von der Kreuzung Limburger Weg (Richtung Aull) bis zur Koblenzer Straße;
  • Elzer Straße von der Kreuzung Staffeler Dreieck bis zur Ortseinfahrt Elz;
  • Koblenzer Straße von der Kreuzung B 8 (Staffeler Dreieck) bis zur Ortsausfahrt Richtung Görgeshausen);
  • Limburger Weg von der Ste.-Foy-Straße (Bahngleise) bis zur Kreuzung Diezer Straße (Richtung Aull).

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HinVerwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.weis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

 

 

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