Limburg-Lindenholzhausen. Das «Netzwerk Gemeinde» hatte zu einem Vortrag über Patientenverfügungen ins Pfarrzentrum geladen. Christa Rörig erklärte, was für die letzten Lebenstage zu beachten ist ...

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Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei
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Was ist wichtig, wenn man für schwere Krankheiten oder das Sterben vorsorgen will?

Nach ihrem Vortrag beantwortete Christa Rörig, Referentin der Katholischen Erwachsenenbildung (rechts), auch im persönlichen Gespräch weitere Fragen zum Thema Patientenverfügung. Foto: Koenig

Bild: Nach ihrem Vortrag beantwortete Christa Rörig, Referentin der Katholischen Erwachsenenbildung (rechts), auch im persönlichen Gespräch weitere Fragen zum Thema Patientenverfügung. Foto: Koenig

Das Thema Sterben ist sowieso schon ein schwieriges Thema. Und eine Patientenverfügung macht vielen Menschen noch zusätzlich Angst, schließlich geht es um wichtige Fragen. Aber Vorsorge ist wichtig, und so war der kleine Saal im Pfarrzentrum Lindenholzhausen fast voll besetzt, als Christa Rörig auf Einladung des «Netzwerks Gemeinde» über Patientenverfügungen sprach.

Zunächst einmal musste Christa Rörig erklären, was eine Patientenverfügung überhaupt ist. Sie ist eben kein Testament. «Das Testament gilt nur nach dem Tod», sagte Christa Rörig. Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und schließlich Patientenverfügungen seien für die Zeit vorher.

Vertrauen

Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sind dann nützlich, wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, sich aktiv um sich selbst zu kümmern, wie es bei Demenzkranken aber auch Drogenabhängigen der Fall sein kann. Sie sollen andere Personen bevollmächtigen, zum Beispiel Einschreiben entgegenzunehmen oder andere unterschriftspflichtigen Angelegenheiten zu erledigen. Eine Vorsorgevollmacht ist dabei das mächtigste Mittel. Denn sie berechtigt dazu, die Wohnung aufzulösen oder Geld von den Bankkonten abzuheben. «Erteilen Sie eine Vorsorgevollmacht daher nur jemandem, dem sie vollständig vertrauen», warnte Christa Rörig.

Wer nicht weiß, wem er voll und ganz vertrauen kann, kann eine Betreuungsverfügung einrichten. Im Rahmen dieser Regelung werden dann alle angedachten Maßnahmen von einem Betreuungsgericht kontrolliert und geprüft.

In der Patientenverfügung sind vor allem gesundheitliche Fragen geregelt. Wenn sich ein Mensch «im unmittelbaren Sterbeprozess» befinde oder im Endstadium einer unheilbaren Krankheit ist, könne sie in Kraft treten. «Formulieren Sie eine Patientenverfügung möglichst genau», rät die Expertin. Früher habe man den Menschen geraten, Patientenverfügungen in eigenen Worten abzufassen, davon habe man aber inzwischen Abstand genommen. Die Formulierungen der bei Betreuungsvereinen erhältlichen Formblätter hätten den Vorteil, dass sie bereits in der Praxis unzählige Male geprüft und erprobt seien. Aber auch beim Ausfüllen dieser Standardformulare sei auf Eindeutigkeit zu achten. Hilfreich könnte daher auch sein, die Formulare mit einem Berater oder dem Hausarzt durchzugehen. «Überprüfen Sie alle zwei Jahre Ihre Patientenverfügung und bestätigen sie mit einer Unterschrift.» Denn manchmal ändere man seine Ansichten oder vergesse auch die Details der vor Jahren getroffenen Regelung. Falls man für die Patientenverfügung einen Bevollmächtigen einsetze, sollte man ausführlich mit ihm sprechen. So gebe man ihm ein höheres Maß an Handlungs-Sicherheit, da er sich über die Wünsche des Betroffenen im Klaren sei.

«Die Akzeptanz von Patientenverfügungen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Oftmals fragen zum Beispiel Heime von sich aus nach ihnen», sagte Christa Rörig. Dies liege auch daran, dass die einschlägigen Dokumente nicht mehr so schwammig formuliert seien und den Ärzten somit eine klare Orientierung über die Patientenwünsche ermöglichten. koe

Auch beim Verein Hospizdienste ist die Patientenverfügung ein Thema: Sie lädt für Dienstag, 8. Februar, 19.30 Uhr, zum Vortrag «Die Patientenverfügung – aus der Sicht des Arztes». Dr. med. Kleinhans aus Wetzlar spricht in den Räumen der Hospizdienste Limburg in der Diezer Straße 38. (koe)

Artikel vom 04. Februar 2011, 19.00 Uhr (letzte Änderung 05. Februar 2011, 04.10 Uhr)