Limburg-Lindenholzhausen. Für den „Schiedsamtsbezirk Limburg I (Limburg, Dietkirchen, Eschhofen, Lindenholzhausen) wird eine Schiedsperson und für den Schiedsamtsbezirk Limburg VII (Staffel, Offheim) eine stellvertretende Schiedsperson gesucht ...

Interessierte Personen, die in Limburg wohnen und sich zur Wahl stellen wollen, werden gebeten, sich bis zum 22. Januar 2024 an den Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn zu wenden. Die Bewerberinnen und Bewerber werden von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt und durch das Amtsgericht bestätigt. Die Eignungsvoraussetzungen für das Amt ergeben sich aus § 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes.

Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Die Aufgabe des Schiedsamtes ist die außergerichtliche Streitschlichtung, dies übernehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner, heißt es in einer Informationsbroschüre des Hessischen Justizministeriums. Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist danach eine seit über 180 Jahren bestehende und funktionierende Institution, die sich bewährt hat. Die Schiedspersonen sollten nach ihrer Persönlichkeit zur Streitschlichtung besonders befähigt sein. Sie arbeiten streitschlichtend, geduldig und sachlich in unkomplizierter Atmosphäre – oft auch zu Hause. Es gelingt dadurch häufig, den sozialen Frieden wieder herzustellen und gemeinsam einen Kompromiss zu erarbeiten, mit dem beide Seiten gut leben können, heißt es dazu in der Broschüre.

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich.

Bei Interesse an einem der nun zu besetzenden Positionen ist ein Personalbogen (einschließlich der Eignungsvoraussetzungen) auszufüllen. Ihn und weitere Informationen zum Schiedsamt finden sich der Webseite der Stadt Limburg unter Wahl von Schiedspersonen. Die Unterlagen können auch über die Hauptverwaltungsabteilung der Limburger Stadtverwaltung, Über der Lahn 1, 65549 Limburg a. d. Lahn, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefordert werden.

Hinlogo wittich domstadtweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Wittich Verlage KG, Höhr-Grenzhausen.