NNPLimburg-Lindenholzhausen. Bereits im Jahr 2012 hatte die Staatsanwaltschaft in Limburg Anklage gegen eine Tochter des ehemaligen Rentamtsleiters des Bistums und deren Ehemann erhoben. Nun ist es sicher, dass es auch zu einem Verfahren kommt. Das bestätigte Hans-Joachim Herrchen als Sprecher der Staatsanwaltschaft in Limburg. Es geht um Untreue und um Geldwäsche ...

Staatsanwalt Herrchen geht davon aus, dass die Tochter und ihr Ehemann von dem ehemaligen Rentamtsleiter beim Bau ihres Hauses vielfältig und großzügig unterstützt worden sind. Der wiederum hatte sich unrechtmäßig Geld vom Bistum besorgt. Wegen der Veruntreuung von 2,7 Millionen Euro war er verurteilt worden. Nicht angeklagt werden konnte der verjährte Schaden. Insgesamt soll der Rentamtsleiter rund 4,8 Millionen an Kirchengeldern unterschlagen haben.

Ende September 2009 soll sich der Mitarbeiter der Kirche seiner Familie offenbart haben, wenige Monate später änderten Tochter und Schwiegersohn ihren Ehestand und schlossen einen Ehevertrag, in dem der Ehemann von der Tochter einen Miteigentumsanteil an dem Haus übertragen bekam – als Ausgleich zu dem bisher in der Ehe entstandenen Zugewinn. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft dient die Übertragung des Miteigentumsanteils der Sicherung des Besitzes, in den auch veruntreute Gelder des Vaters, Schwiegervaters und Rentamtsleiters geflossen sind.

Die Richter am Limburger Landgericht lehnten Anfang März 2014 die Eröffnung eines Verfahrens ab, da der Straftatbestand der Geldwäsche nicht gegeben sei. Gegen diese Entscheidung legte Herrchen sofort Beschwerde ein. Nun hat das Oberlandesgericht in Frankfurt entschieden, die Anklage wegen des Vorwurfs der Geldwäsche und der Verschleierung unrechtmäßig erlangten Vermögens zuzulassen. jl

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

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