Limburg-Lindenholzhausen. Die Richter der 2. großen Jugendkammer am Limburger Landgericht verurteilten einen 19 Jahre alten Mann aus Lindenholzhausen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren ...

Sein vier Jahre älterer Cousin aus Hünfelden kam mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro davon.

Die beiden Männer waren ursprünglich wegen versuchten Totschlags angeklagt, da sie am 8. September vergangenen Jahres am Rande der Kirmes in Lindenholzhausen einen 18 Jahre jungen Mann aus Elz verprügelt und schwer verletzt hatten. Der 19-Jährige war während des Verfahrens nicht bereit, sich zu offenbaren, während sein Cousin zumindest eine Schlägerei gesehen haben wollte.

Das schwer verletzte Opfer, unter anderem hatte der Mann ein schweres Hirntrauma erlitten, hatte die Angeklagten jedoch als Täter identifiziert. Auch ein anderer Zeuge war sich sicher, dass die beiden Angeklagten die Tat begangen hatten.

Auffallend an dem Prozess war, dass die Mutter des 19-Jährigen, der einschlägig vorbestraft ist und bei der Tat unter erheblichem Alkoholeinfluss sowie Drogeneinfluss stand, ständig neue Zeugen präsentierte, die die Unschuld ihres Sohnes bekunden sollten. Eine Schwester des Angeklagten hatte ganz offenbar falsch ausgesagt, andere Zeuginnen behaupteten, die Gewalttaten seien von unbekannten Russen oder Polen begangen worden.

In ihrer Urteilsbegründung machte die Vorsitzende Karin Walter deutlich, dass sie sich davon nicht beeindrucken lassen würde. Sie kritisierte das Verhalten der Mutter scharf, die ihre Töchter zur Falschaussage animiert habe. Die Staatsanwältin hatte für eine Jugendstrafe in Höhe von dreieinhalb Jahren plädiert. (Bernd Bude)

Artikel vom 29.05.2013, 00:00 Uhr (letzte Änderung 29.05.2013, 02:56 Uhr)

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

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