Limburg-Lindenholzhausen. Es fährt sich gut durch Lindenholzhausen, nicht nur auf der Frankfurter Straße, sondern auch auf der Wendelinus-, Kirchfelder- und Rübsanger Straße. Sie sind neu gemacht. Was noch aussteht, ist der finanzielle Anteil der Anlieger ...
Bild: Die Wendelinusstraße in LIndenholzhausen: Der Asphalt ist neu verlegt, die Anlieger müssen sich an den Kosten beteiligen. So regelt das die sogenannte Zweitausbausatzung, die in Limburg umstritten ist. Foto: Laubach
Einige Lindenholzhäuser wollen Zweitausbau-Gebühren nicht hinnehmen
Zehn bis 15 Euro pro Quadratmeter Grundfläche, darauf stellen sich die Anlieger in den neu gemachten Straßen in Lindenholzhausen ein. Der Betrag ist vor den Arbeiten auf Informationsveranstaltungen genannt worden, sagt Josef Friedrich, der in der Wendelinusstraße lebt. In den Straßen des alten Dorfkerns haben sich nach seinen Angaben verschiedene Anlieger zusammengefunden, die einen Anwalt eingeschaltet haben. Sie wollen sich wehren gegen die Zahlungen, die ihnen von der Stadt abverlangt werden.
Dass die Anlieger bei einer grundlegenden Sanierung zur Kasse gebeten werden können, ist nach der sogenannten „Zweitausbausatzung“ möglich. Die gibt es in Limburg nach heftigen Diskussionen schon seit einigen Jahren. Neun sanierte Straßen sind bisher nach der derzeitig gültigen Satzung abgerechnet worden, weitere Straßen stehen unmittelbar bevor.
Doch die Diskussion facht immer wieder neu auf. Im Februar gab es in der Stadtverordnetenversammlung einen erneuten Versuch der FDP, die Zweitausbausatzung zu kippen. Für diesen Versuch wurden der Fraktionsvorsitzenden Marion Schardt zwar ordentlich die Leviten gelesen, ihr Antrag fand lediglich die Zustimmung der SPD – und beide Fraktionen sahen sich mit dem Vorwurf des Populismus konfrontiert.
Also blieb alles so, wie es vorher war? Keineswegs, denn dem Magistrat wurde der Auftrag erteilt, verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten einschließlich Modellrechnungen im Haupt- und Finanzausschuss vorzustellen. Es gibt durchaus verschiedene Möglichkeiten, die grundlegende Sanierung umzulegen. Darauf hatte auch Gerhard Stamm (CDU) bei den Beratungen vor Einführung der neuen Satzung hingewiesen. Doch Stamm konnte nur auf Beispiele außerhalb Hessens verweisen, in Hessen selbst war es nicht möglich.
Warten auf Urteil
Nach der Änderung des Gesetzes über die kommunalen Abgaben Ende 2012 gibt es jedoch auch in Hessen die Möglichkeit, die Kosten für die Sanierung nicht nur auf die direkten Anlieger umzulegen, sondern auch an weiter entfernt liegende Bewohner, gegebenenfalls sogar auf alle Bewohner eines Stadtteils. Doch ob die Regelung von Dauer ist, bleibt zunächst noch offen.
Die Stadt Limburg verweist auf die „streitbefangenen und noch nicht entschiedenen Regelungen“ in Rheinland-Pfalz. Was dort praktiziert ist, obliegt einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Erst wenn dort die Entscheidung gefallen ist, gebe es Klarheit.
Für einige Bewohner des alten Dorfkerns in Lindenholzhausen wäre die Verteilung der anfallenden Kosten auf mehr Bewohner auf jeden Fall von Vorteil. Josef Friedrich verweist dabei auf zahlreiche große Grundstücke, die einst landwirtschaftlich genutzt wurden. Heute würden die Häuser teilweise nur von einer Person bewohnt, die Rente sei alles andere als üppig.
Nach Angaben von Alexandra Hesse, Sprecherin der Stadt, sind Härtefallregelungen durchaus möglich. In begründeten Fällen könnten Zahlungserleichterungen gewährt werden. Wer dies in Anspruch nehmen wolle, müsse einen entsprechenden Antrag stellen und dabei auch seine Einkommensverhältnisse offenlegen. jl
Artikel vom 28.02.2014, 03:30 Uhr (letzte Änderung 28.02.2014, 03:35 Uhr)
Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
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