NNPLimburg. Zwei Einbrüchen in Limburg folgte eine spektakuläre Verfolgungsjagd der Polizei, die in Nentershausen mit einem Unfall endete ...

Endstation Nentershausen: Am Ortseingang stößt ein mit zwei mutmaßlich flüchtigen Einbrechern besetzter Wagen gegen einen Lkw. Die Männer im von der Polizei verfolgten Wagen wurden dabei im September 2013 verletzt. Jetzt müssen sie sich vor Gericht verantworten. Foto: A. Egenolf
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TeEndstation Nentershausen: Am Ortseingang stößt ein mit zwei mutmaßlich flüchtigen Einbrechern besetzter Wagen gegen einen Lkw. Die Männer im von der Polizei verfolgten Wagen wurden dabei im September 2013 verletzt. Jetzt müssen sie sich vor Gericht verantworten. Foto: A. Egenolfxt

Staatsanwaltschaft wirft zwei mutmaßlichen Einbrechern vor, einer Bande anzugehören

Von Bernd Bude

Die mutmaßlichen Täter stehen nun vor Gericht. Gemeinschaftlichen Bandendiebstahl wirft der Leitende Oberstaatsanwalt Michael Sagebiel den Angeklagten im Alter von 22 und 23 Jahren vor. Die Beweislast vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Harro Marschall von Bieberstein scheint erdrückend. Doch mit dem Nachweis, als Mitglieder einer Bande gehandelt zu haben, tut sich der Anklagevertreter schwer.

Die beiden Angeklagten sollen am 7. September vergangenen Jahres in Lindenholzhausen und in Ahlbach eingebrochen sein. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft entdeckten sie in Lindenholzhausen in einer Wohnung eine Geldkassette mit 9000 Euro Bargeld, einen Laptop und Schmuck. In Ahlbach sollen die Angeklagten einen Tresor und Schmuck erbeutet haben. Aufmerksame Nachbarn, die während des Einbruchs in Ahlbach alarmierte Polizei und ein Unfall während der mutmaßlichen Flucht ermöglichten jedoch schon kurze Zeit nach der Tat in Ahlbach eine schnelle Ermittlung. Die Angeklagten schweigen.

Ein Nachbar des Tatorts in Ahlbach war stutzig geworden, als er im Nachbarhaus einen fremden Mann beobachtete, wie dieser aus dem Haus seiner nicht anwesenden 75 Jahre alten Nachbarin Gegenstände aus der Wohnung trug. „Ich war etwa 80 Meter vom Tatort entfernt, und ich habe den Mann mit meiner Kamera fotografiert. Auch den Mittäter bekam ich vor die Kamera. Bei der Flucht hat der Fahrer mich fast überfahren“, sagte der Mann im Zeugenstand. Für sein Verhalten erntete er großes Lob vom Richter. „Sie haben Courage gezeigt und das gemacht, was viele nicht machen“, sagte Harro Marschall von Bieberstein.

Die Flucht der Angeklagten verlief aus deren Sicht mehr als unglücklich. Verfolgt von einem Polizeifahrzeug verursachte der Fahrer in Nentershausen einen Unfall, bei dem das Duo verletzt wurde. Die Männer mussten aus dem Auto befreit werden und wurden mit einem Rettungshubschrauber in eine Koblenzer Klinik geflogen.

Die Beute der beiden Wohnungseinbrüche wurde sichergestellt, die Männer wurden noch am gleichen Tag festgenommen und inhaftiert, da sich die erlittenen Verletzungen als nicht so schwer darstellten wie zunächst angenommen.

Der die Fahndungsaktion leitende Kriminalbeamte stellte vier Handys sicher. So konnte festgestellt werden, dass die mutmaßlichen Täter im Tatzeitraum sowohl in Lindenholzhausen als auch in Ahlbach im Mobilfunknetz „geortet“ werden konnten.

Zur gleichen Zeit erhielten die Männer auf ihrem Handy einen Anruf von einem serbischen Landsmann, der nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Auftraggeber der Taten und mutmaßliches Bandenmitglied ist. Dieser Mann sagte bei seiner Polizeivernehmung jedoch aus, er habe den Angeklagten das Fahrzeug geliehen, und er habe zum Zeitpunkt seines Anrufs wissen wollen, ob das Auto noch in Ordnung sei.

Am zweiten Verhandlungstag am Montag, 17. März, 13.30 Uhr, will der Leitende Oberstaatsanwalt unter anderem dem mutmaßlichen Bandenmitglied als Zeuge auf den Zahn fühlen. Ein bandenmäßiger Einbruch wird höher bestraft als ein „schwerer Einbruch“. Im konkreten Fall wäre es möglich, dass das Schöffengericht seine Zuständigkeit verliert – das Gericht darf nur bis zu vier Jahren Haft verurteilen – und der Fall an eine große Strafkammer am Limburger Landgericht verwiesen werden müsste.

Artikel vom 05.03.2014, 03:30 Uhr (letzte Änderung 05.03.2014, 03:34 Uhr)

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

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