NNPLimburg. Limburg hat nun ein Konzept für Vergnügungsstätten. Das heißt aber nicht, dass demnächst Spielhallen, Diskotheken oder Bordelle (laut Bundesverwaltungsgericht keine Vergnügungsstätte) aus dem Boden schießen. Im Gegenteil, die Stadt hat nun ein Instrumentarium an der Hand, die Ansiedlung solcher Betriebe zu steuern ...

Acht Spielhallen, zwei Diskotheken, zwei Billardclubs sowie drei Bordelle, zwei davon genehmigt und eines ungenehmigt, das ist der Bestand an Vergnügungsstätten in Limburg. Hinzu kommt noch die Anfrage zur Errichtung einer Eventhalle und ein bereits genehmigter weiterer Standort für eine Spielhalle.

Die Spielhallen-Konzentration ist an der Schiede am höchsten, daneben gibt es noch einen Standort in Staffel. In der Stadt gibt es eine höhere beziehungsweise überdurchschnittliche Ausstattung mit Spielhallen. Im Bundes- und Landesdurchschnitt gibt es 1,84 beziehungsweise 1,85 Spielhallenkonzessionen pro 10 000 Einwohner, in Limburg sind es 2,66 Konzessionen pro 10 000 Einwohner.

Regelungsbedarf

Nach Einschätzung der GMA (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung), die im Auftrag der Stadt ein Vergnügungsstättenkonzept für Limburg und seine Ortsteile aufstellte, sind die Spielhallen im Bezug auf das Stadtbild und der städtebaulichen Nutzung trotz der überdurchschnittlich hohen Zahl kein Schwerpunktproblem der Stadtentwicklung dar. Gleichwohl sieht auch die GMA Regelungsbedarf.

Das Konzept, bei zwei Gegenstimmen von der großen Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung getragen, dient künftig als Richtschnur bei der Aufstellung von Bauleitplänen. Die Stadt hat damit ein Instrumentarium an der Hand, Vergnügungsstätten in bestimmten Bereichen komplett auszuschließen – zum Beispiel in reinen Wohngebieten. Diese sogenannten Ausschlussgebiete erstrecken sich zudem auf einen Großteil der Innenstadt, deren Eingangsbereich, bestimmte Gewerbegebiete mit besonderer Profilierung und Entwicklungsfunktion sowie Bereich mit Sondernutzungen.

Als für Vergnügungsstätten geeignete Gebiete kommen das Gewerbegebiet Staffel, ein Teil des Gewerbegebietes Dieselstraße in Staffel sowie das Gewerbegebiet Schaumburger Straße in Betracht. Sie weisen nach Einschätzung des Magistrats die notwendige städtebauliche Prägung auf sowie eine entsprechende Nutzungsstruktur. Daneben gebe es eine gute verkehrliche Erschließung, die Verfügbarkeit von Flächen und das notwendige Angebot an Stellplätzen. Kurz gesagt: Die „Vergnügungsstätten“ fallen dort nicht störend auf und können verkraftet werden.

Es sind genau auch die Bereiche, in denen sich das aktuelle Limburger „Vergnügen“ schon abspielt. Im Gewerbegebiet Schaumburger Straße gibt es mit dem „Laufhaus“ ein Bordell und mit der „Rockarena“ eine Diskothek. Im Bereich des Gewerbegebiets in Staffel befindet sich bereits eine Dreifachspielhalle sowie die Diskothek „Musikpark“ und weitere gastronomische Betriebe und ein Billardclub, der ebenfalls als Vergnügungsstätte eingestuft wird.

Bordell im Wohngebiet

Es gibt natürlich auch Vergnügungsstätten in der Innenstadt. Dazu zählt der Bereich Schiede, wo sich fünf genehmigte Spielhallen befinden. Sie genießen als bestehende Betriebe Bestandsschutz. Das gilt auch für einen Billardclub in der Grabenstraße. Eine weitere Spielhalle ist jüngst in der Frankenstraße genehmigt worden. Das am Philippsdamm betriebene Bordell liegt in einem Gebiet, das vor allem dem Wohnen dient, und wird als nicht genehmigt geführt. Genehmigt ist hingegen das Bordell an der Dietkircher Straße zwischen Eschhofen und Lindenholzhausen.

Wie es in der von Bürgermeister Martin Richard (CDU) dazu unterzeichneten Vorlage des Magistrats heißt, können und sollen Vergnügungsstätten in der Innenstadt nicht rigoros ausgeschlossen werden. Aus städtebaulicher Sicht haben sie eine Daseinsberechtigung und tragen zur Angebotsvielfalt bei, so die Begründung. Mit den entsprechenden Bebauungspläne verfüge die Stadt auch über ein bewährtes Instrument zur Steuerung von Vergnügungsstätten. Die Innenstadt wird daher als Eignungsgebiet mit Einschränkungen geführt.

Gewerbebetriebe

Bordelle werden nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht als Vergnügungsstätten geführt, sondern sind als „Gewerbebetriebe der besonderen Art“ einzustufen. Die Stadt nimmt sie aus städtebaulicher Sicht jedoch in ihr Vergnügungsstättenkonzept auf, da sie ähnliche Stör- und Konfliktpotenziale aufweisen wie Spielhallen, Diskotheken und andere Einrichtungen. jl

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

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