Limburg. Die Menschen in einem Limburger Stadtteil sind tief betroffen. Sie können kaum glauben, dass die Pflegerin einen 19-jährigen Schwerstbehinderten erwürgt hat. Über das Motiv rätseln auch die Ermittler ...

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Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei
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Pflegerin nennt keinen Grund, warum sie 19-jährigen Schwerstbehinderten erwürgt hat

Jahrelang jeden Tag einen schwerstbehinderten jungen Mann zu pflegen, ist eine harte Aufgabe. Auch das Füttern fällt manchmal schwer. Man darf nicht – aber kann man in einer solchen Situation vielleicht einmal die Nerven verlieren? Diesen nahe liegenden Gedanken, den auch die Staatsanwaltschaft hatte, weist die Pflegerin weit von sich. «Sie weiß nicht, warum sie den Mann nach der Essensversorgung minutenlang gewürgt hat», sagte Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Herrchen gestern der NNP.

Die 47-Jährige nenne kein Motiv für ihr Handeln. «Das ist alles sehr schwer nachzuvollziehen», sagt Herrchen. Das schriftliche Obduktionsergebnis erwartet die Staatsanwaltschaft frühestens Ende nächster Woche. Die am Dienstag exhumierte Leiche ist im Gerichtsmedizinischen Institut in Gießen untersucht worden.

Nicht verwandt

Die Frau, die mit der Großfamilie des 19-Jährigen unter einem Dach lebte, stand der Familie nahe, war aber nicht mit dem Opfer verwandt. In dem Haus wohnten mehrere Mietparteien; Beobachter sprechen von einem sozialschwachen Milieu.

Herrchen bewertet es als «anständig, wie die Sache im Nachhinein gelaufen ist». Damit spielt er darauf an, dass sich die Pflegerin nach der Beerdigung der Mutter des Getöteten offenbart hat, beide zum Rechtsanwalt gegangen sind und der die Täterin zur Polizei geschickt hat, um ihr Gewissen zu erleichtern. «Das ist ja auch nicht selbstverständlich», so der Strafverfolger.

Er richtet keinen Vorwurf an die Mediziner, die bei der Leichenschau keine Anzeichen für einen unnatürlichen Tod festgestellt hatten. Ein Schwerstbehinderter könne beim Essen erstickt sein, da denke man nicht gleich an ein Verbrechen. «Hinweise darauf müssen nicht zwangsläufig ins Auge springen», erläutert Herrchen. «Wir wissen natürlich nicht, ob es vielleicht Würgemale am Hals gab.» In diesem Fall hatten sowohl der Notarzt als auch ein Allgemeinmediziner nichts bemerkt.

Ob es häufig passiert, dass sich die Fachleute bei der Leichenschau derart irren, kann der Staatsanwalt nicht sagen. «Die meisten Toten bleiben ja unter der Erde», so Herrchen. Er glaube an einen extremen Ausnahmefall. hei