logo domstadtLimburg-Lindenholzhausen. Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern - Silvesterfeuerwerk nicht überall erlaubt ...


Die örtliche Ordnungsbehörde informiertVorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern - Silvesterfeuerwerk nicht überall erlaubt

Der Bürgermeister der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn als örtliche Ordnungsbehörde weist im Hinblick auf die bevorstehende Silvesternacht darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen grundsätzlich verboten ist.
Ebenfalls ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern wegen der erhöhten Brandgefahr auch in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern, somit insbesondere auch in unserer historischen Altstadt, nicht erlaubt.

Grundlage dieser Verbote ist § 23 Abs. 1 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV).

Die örtliche Ordnungsbehörde bittet um Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und um vorsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Hinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Wittich Verlage KG, Höhr-Grenzhausen.