Limburg. 21 Monate nach der Verurteilung seines ehemaligen Rentamtsleiters in Hadamar wegen Veruntreuung kämpft das Bistum Limburg weiterhin um die Rückzahlung von 3,8 Millionen Euro ...

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Über die Klage des Bistums vor dem Limburger Arbeitsgericht ist noch immer nicht entschieden. Am Montag war Kammertermin mit dem Ergebnis, dass vielleicht am 12. Dezember ein Beschluss verkündet werden soll.

Eine Zivilkammer des Landgerichts hatte das Verfahren im Frühjahr gegen den ehemaligen Rentamtsleiter von den Verfahren gegen die Ehefrau und die Kinder des rechtsmäßig verurteilten Betrügers zwecks Wiedergutmachung des Schadens abgetrennt und an das Arbeitsgericht verwiesen. Dort geht es um Beträge, die der damalige Rentamtsleiter in seiner zusätzlichen Funktion als Geschäftsführer des Gesamtverbandes katholischer Kirchengemeinden in Limburg von 1999 bis 2009 von dessen Konto abgeholt und aus Mitteln der Kirchensteuer ausgeglichen hatte.

Dieser Gesamtverband hat die Aufgabe, die katholischen Kindergärten in Limburg zu betreuen. Auf dem Konto des Verbandes fließen die Kindergartenbeiträge der Stadt Limburg, Zuschüsse des Landes, Elternbeiträge und der Anteil des Bistums zusammen. Davon werden unter anderem die Gehälter der Erzieherinnen bezahlt. Davon hatte sich der Rentamtsleiter fleißig bedient, holte alle paar Tage 7.500 Euro ab. Damit es nicht auffiel, glich er – dank seiner Generalvollmacht - den Verlust gleich wieder aus Mitteln des Bistums aus.

Der Vorsitzende Arbeitsrichter Dr. Volker Matthießen: „Wie hier Bistum und Verband mit fehlender Kontrolle eines Menschen mit Generalvollmacht umgegangen sind, ist in der Tat schon haarsträubend. Sie waren betriebsblind und haben jegliche Kontrolle außer Acht gelassen.“ Von grober Fahrlässigkeit war die Rede.

Vor Gericht bezweifelte am Montag der Anwalt des Beklagten, dass dem klagenden Bistum 3,8 Millionen Euro zustehen. Anwalt Detlef Rörig: „Wenn das Bistum nur einen Teil auf das Konto des Gesamtverbandes eingezahlt hat, so kann es für eine Rückzahlung keine Elternbeiträge, Stadt- und Landesmittel geltend machen.“ Von Bistumsseite hielten Syndikus Dr. Danielle Gaukel und Rechtsanwalt Gerhard Hammer dagegen, dass das Bistum über das Rentamt für den Gesamtverband einspringe und dafür aufkommen müsse, was sich der untreue Rendant abgeholt habe.

Letztendlich muss das Arbeitsgericht die Rechtsfrage klären, ob dies eine Sache des Bistums ist oder des Gesamtverbandes. Die Beklagtenseite vermisst eine Abtretungserklärung, die genau dies regelt. Das Bistum soll nun nachweisen, dass es diese Abtretungserklärung gibt. Dann soll es ein Urteil geben.

09.11.2011 - 09:52 LIM D.


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