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Auch Kanalbau ist kostenpflichtig
Der Ausbau und die Sanierung der Kirchfelder- und Wendelinusstraße hat die Stadtverordnetenversammlung mit Stimmen von CDU und FWG beschlossen. SPD, Grüne und BZL stimmten dagegen, die FDP enthielt sich. Mit der Entscheidung für den Ausbau sind auch Kosten für die Anlieger verbunden. Darüber wurde zwar nicht abgestimmt, aber erneut gestritten.
Wie den Stadtverordneten in einer Tischvorlage mitgeteilt wurde, sind auch die Kanalbaukosten zu einem Drittel durch die Anlieger zu tragen. Insgesamt werden für die Sanierung und den Ausbau der Straße 814 000 Euro veranschlagt, davon entfallen 560 000 Euro auf den Kanal. Die von den Anliegern daran zu tragenden Kosten belaufen sich auf rund 180 000 Euro.
SPD scheitert mit Antrag
SPD-Fraktionsvorsitzender Peter Rompf störte sich daran, dass die Anlieger nun auch direkt an Kosten des Kanalbaus beteiligt werden. Das Verfahren werfe für die SPD doch erhebliche Fragen auf, weshalb sie auch einen Änderungsantrag einbrachte, die Kanalbaukosten nicht auf die Anlieger umzulegen. Für diesen Antrag stimmten allerdings nur SPD, Grüne und BZL, somit nur eine Minderheit.
Bürgermeister Martin Richard (CDU) machte deutlich, dass nach dem geltenden Recht ein Drittel der Kanalbaukosten umzulegen sind. Und sie werden nach seiner Einschätzung immer umgelegt, entweder über die zu zahlenden Gebühren oder durch die von den Anliegern zu zahlenden Beiträge. Möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen sieht er durchaus gelassen entgegen, denn am Ende werde entschieden, wie zu verfahren sei. Richard machte auch deutlich, dass nicht nur die betroffenen Anlieger klagen können, sondern auch zum Beispiel der Gebührenzahler, sofern die Kanalbaukosten in die Gebührenkalkulation einfließen.
Zweifel bei der FDP
«Von Zweifeln gesät» ist nach Einschätzung der FDP-Fraktionsvorsitzenden Marion Schardt die ganze Diskussion über den Ausbau und die Sanierung der beiden Straßen in Lindenholzhausen und die damit verbundenen Vorlagen aus der Verwaltung. Sie könne den Anliegern nur raten, sich einen Rechtsbeistand zu nehmen.
Werner Laux, Fraktionssprecher der FWG, äußerte die Hoffnung, dass am Ende die Kosten für die Anlieger geringer werden, denn es würden nur die tatsächlich anfallenden Kosten abgerechnet. Dass die Kosten für die Sanierung des Kanals auch zu Teilen von den Anliegern zu tragen sind, ist für Laux keineswegs eine Willkür der Verwaltung, sondern sei das Ergebnis von Vorgaben und des erklärten Willens, die Straßen zu sanieren und neu zu gestalten.
Beide Straßen dienten bis zur Eröffnung der Teilortsumgehung von Eschhofen als Landesstraße – mit einer entsprechenden Verkehrsbelastung. Daran erinnerte auch Reinhard Penner (SPD). Nach seiner Einschätzung reicht es nicht aus, wenn das Land sich an der Sanierung der Straßendecke finanziell beteiligt, das müsse auch bei den Kanalbaukosten der Fall sein.
CDU-Fraktionschef Michael Stanke mahnte, eine Gleichbehandlung erkennen zu lassen. Das fordere eine Umlegung und Verteilung der Kosten, wie sie vom Magistrat vorgeschlagen werde. Nur die Sanierung und die Umgestaltung der beiden Straßen wird nach seiner Einschätzung dazu führen, dass der Verkehr deutlich abnimmt. Denn die Umgehung mit ihren Ampeln werde noch oft durch die alte Ortsmitte von Lindenholzhausen «umfahren». jl
