Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
Weg für Zwangsvollstreckung jetzt frei
Das Landgericht hat jetzt Arrestbefehle gegen Werner Jung-Diefenbach und seine beiden Töchter erlassen. Das Bistum will dadurch sicherstellen, dass es einen Teil des veruntreuten Geldes zurückerlangen kann.
Seit sechs Wochen sitzt Werner Jung-Diefenbach im Limburger Gefängnis in Untersuchungshaft. Seit gestern ist klar, dass er auch nach seiner Freiheitsstrafe nicht in sein Wohnhaus in Lindenholzhausen zurückkehren kann. Sein Eigenheim wird ebenso wie der schöne Neubau seiner Tochter in den Besitz des Bistums übergehen. Aber auch unabhängig davon dürfte der heute 55-Jährige in seiner Heimatgemeinde nicht mehr viel Freude haben.
Durch den Betrug der eigenen Pfarrgemeinde bekommt der Fall eine neue Dimension. Juristisch ist es unerheblich, wo er sich bedient hat, ob bei der katholischen Kirche – eine mehr oder weniger anonyme Institution – oder der Pfarrei im Dorf. Seine Mitbrüder und -schwestern werden es ihm jedoch noch mehr anlasten, dass er auch ihr Geld gestohlen hat. Der bis zu seiner Verhaftung angesehene und beliebte Bürger war in der katholischen Kirchengemeinde St. Jakobus in Lindenholzhausen als ehrenamtlicher Kirchenrechner tätig.
«Wir wundern uns immer mehr», sagte Professor Dr. Gernot Sydow, der Justitiar des Bistums, gestern der NNP, nachdem die externen Prüfer diese weitere Geldquelle Jung-Diefenbachs entdeckt hatten.
Mehrmals pro Woche 1000 Mark abgehoben
Bis 2002 hat er demnach über viele Jahre Bargeld von dem Konto abgehoben, auf das die Gemeindemitglieder ihr Kirchgeld und Spenden eingezahlt haben. Wenn das Konto nicht genügend gedeckt war, hat er nach Angaben Sydows zusätzlich vom Rentamt Geld auf dieses Konto überwiesen. Die Schadenshöhe steht noch nicht fest. Das Bistum hat die Bank beauftragt, in der EDV alle Kontoauszüge zu rekonstruieren. Nach Informationen der NNP soll sich Werner Jung-Diefenbach meistens 1000 Mark im Geldautomaten geholt haben – regelmäßig und teilweise sogar mehrmals in der Woche!
In diesem Fall ist es noch erstaunlicher, dass die Unterschlagung nicht aufgefallen ist. Sind es im Rentamt immerhin 385 000 maschinelle und 164 000 manuelle Buchungen pro Jahr, die den Überblick erschweren, so dürften die Bewegungen auf dem Konto der St. Jakobus-Gemeinde doch überschaubar gewesen sein. Der Kirchenrechner hat sich hier freilich selbst geprüft. . .; dieses Amt hatte Werner Jung-Diefenbach dem Vernehmen nach von seinem Großvater übernommen. «Der langjährige Rendant hat auch sein Ehrenamt ausgenutzt. Er hat seine Pfarrei hintergangen, in der er als praktizierender Katholik und als Vertrauensperson angesehen war», sagt Sydow.
Kirche hat die Hand über den Immobilien
Die Arrestbefehle sind für das Bistum ein erster Erfolg auf dem Weg der Schadenswiedergutmachung, denn sie bilden eine Grundlage für eine Zwangsvollstreckung. «Wir setzen alles daran, so viel wie möglich von dem unterschlagenen Geld zurückzubekommen», betont Sydow. Die Kirche habe nun «die Hand über den Immobilien und Grundstücken der Familie». Das bedeutet konkret: In den Grundbüchern sind jetzt Arresthypotheken zu Gunsten des Bistums eingetragen. «Der ehemalige Rendant hat eingeräumt, dass auch seine Töchter in erheblichem Umfang von den Veruntreuungen profitiert haben», berichtet Sydow.
Nach den weitestgehend abgeschlossenen Untersuchungen der Prüfungsgesellschaft steht fest, dass der Kassenchef in den vergangenen zehn Jahren 3,8 Millionen Euro im Rentamt unterschlagen hat. Dabei ist Werner Jung-Diefenbach nach Angaben des Justitiars stets nach dem gleichen Muster vorgegangen: Die Barabhebungen ließ er mit der Begründung verbuchen, dass das Geld für die Stadt Limburg bestimmt sei und unmittelbar auf einem Konto der Stadt gutgeschrieben werde. Seinen Mitarbeitern sagte er, dass er den Weg der Barabhebungen nur deshalb gewählt habe, um Überweisungsgebühren zu sparen. Den Minusstand auf dem Rentamts-Konto verdeckte er durch ein raffiniertes System von Verrechnungen (Luftbuchungen) und fingierten Forderungen. hei
STICHWORT Arrestbefehl
Der in diesem Fall «dingliche Arrest» wirkt auf das Vermögen und dient der Sicherung einer Zwangsvollstreckung. Die beiden Töchter stehen also nicht «unter Arrest».
[Hier] finden Sie unterhalb des Artikels in der NNP auch viele Kommentare zum Thema.
