Limburg. Seine irdische Strafe hat der frühere Bistumsmitarbeiter bekommen. Für sechs Jahre und drei Monate schickte ihn das Landgericht Limburg hinter Gitter wegen der Veruntreuung von Kirchengeldern in Millionenhöhe ...

Hinweis:
Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei
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... Die himmlische Strafe wartet noch auf den 55-jährigen ehemaligen Leiter des Rentamtes Hadamar. Der Limburger katholische Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst schließt eine Kirchenstrafe nicht aus.

Der Oberhirte war am Freitag nicht in Stimmung, dem Betrüger zu vergeben: «Wir sind dem Sünder gegenüber zu Barmherzigkeit verpflichtet, aber deswegen brauchen wir die Tat nicht zu akzeptieren und zu verharmlosen.» Geschätzte 4,8 Millionen Euro hat das Bistum seit 1983 durch den Angeklagten verloren. Und nicht nur das - auch Vertrauen ist nach Worten des Bischofs verloren gegangen. Angeklagt war die Veruntreuung von 2,7 Millionen Euro von 2004 bis 2009.

Der Prozess erregte in Limburg großes Aufsehen, denn verhandelt wurde der tiefe Fall einer Lokalgröße. Der Angeklagte gehörte zum Kirchengemeinderat im Ortsteil Lindenholzhausen, war Vorsitzender eines großen Männerchores und zeitweise Vizepräsident des Hessischen Sängerbundes. Fast wäre er für die CDU Erster Stadtrat geworden.

«Der Angeklagte war wer in Lindenholzhausen. Das hat er sich wohl verscherzt», sagte Richter Josef Bill. 40 Minuten lang deckte er in seiner Urteilsbegründung die zweite Seite des Angeklagten auf: «Erhebliche kriminelle Energie» bei seinen Taten, ein Doppelleben mit zwei Geliebten in seiner Behörde.

 Das veruntreute Geld kam vor allem der eigenen Familie zugute einschließlich der zwei Töchter. «Der Angeklagte lebte in Saus und Braus», sagte der Richter. Häuser und Wohnungen wurden gebaut, teure Autos gekauft, Verluste einer Tochter in ihrem Raumausstattergeschäft ausgeglichen. In zwei Jahren gab die Familie für Urlaube insgesamt 250 000 Euro aus.

Mehrmals in der Woche hob der Angeklagte 7500 Euro vom Konto eines katholischen Kindergartens ab, über das er die alleinige Verfügung hatte - ein Verstoß gegen die Regeln des Bischöflichen Ordinariats. Das Vier-Augen-Prinzip in der Buchhaltung wurde durch die Ein-Bett- Praxis ausgehebelt: Der Rentamtsleiter hatte über 25 Jahre ein Verhältnis mit der Chefbuchhalterin. Sie verbuchte seine Abhebungen ohne Fragen.

Über Jahrzehnte hinterfragte niemand sein Tun. «Man muss nur dreist genug sein, dann geht das auch», sagte Richter Bill. Teile des Geldes sind nach Auffassung des Gerichts immer noch verschwunden. Die Verteidigung sah die laxe Aufsicht durch das Bistum als strafmildernden Grund, doch das ließ der Richter nicht gelten. Der Angeklagte habe das System ausgenutzt und seine Vertrauensstellung missbraucht, sagte Bill.

Während die Kirche vor Gericht mit Samthandschuhen angefasst wurde, ging das Bistum selbst in die Offensive, um die aufgeworfenen Fragen zu beantworten. Oberhirte Tebartz-van Elst unterbrach sogar eine Pilgerfahrt ins Heilige Land, um eine verbesserte Aufsicht über die Finanzen der Kirche zu verkünden.

Seinen zürnenden Kirchenschäflein, deren Steuer- und Spendengelder verschwunden sind, sicherte der Bischof eins zu: Das Bistum trage den Schaden allein; falls aber Geld vom Angeklagten eingetrieben werde, solle es den Gemeinden zugutekommen. 
 
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