Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
... Damit hatte er Recht – und genauso mit seinem Hinweis, dass die Strafe frei von Emotionen und Rachegedanken sein muss. Sind sechs Jahre und drei Monate Gefängnis ausreichend und angemessen für den gigantischen Betrug, wie Bill sagte? Das können nur Fachleute beantworten. Das «Rechenspielchen», wonach die Einzelstrafen von insgesamt 362 Jahren so drastisch zusammengefasst wurden, und weitere juristische Motive versteht der Laie sicher nicht.
Die Kammer wollte kein salomonisches Urteil in der Mitte zwischen den Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidiger fällen und tendierte leicht nach oben. Letztlich kommt es aber nicht auf ein paar Monate mehr oder weniger an. Die Justiz hat in diesem Fall – ebenso wie vorher die Polizei – gute (und sehr schnelle) Arbeit geleistet. Das verdient Lob, weil die zeitnahe Bestrafung wichtig für das Rechtsempfinden der Bürger ist.
Alle Gründe für die Strafzumessung, die Josef Bill nannte, sind nachvollziehbar und einleuchtend – bis auf einen: Dass Werner Jung-Diefenbach 55 Jahre lang ein straffreies Leben führte, darf man ihm nicht zugute halten. Schlimm genug, dass er 25 Jahre lang nicht erwischt wurde.
