Mehr als sechs Jahre Haft für ehemaligen Rendanten
Bischof bezieht Stellung zu Veruntreuungen und Gerichtsurteil
Auf einer Pressekonferenz des Bistums Limburg Im Anschluss an die Urteilsverkündigung sprach Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst vor Medienvertretern über Konsequenzen, die die Diözese aus den Veruntreuungen ziehen wird. Die Stellungnahme des Bischofs wird hier im Wortlaut dokumentiert:
Stellungnahme des Bischofs im Wortlaut
Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst äußerte sich während einer Pressekonferenz zu den Veruntreuungen, Fotos: Bistum Limburg
Auf einer Pressekonferenz des Bistums Limburg Im Anschluss an die Urteilsverkündigung sprach Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst vor Medienvertretern über Konsequenzen, die die Diözese aus den Veruntreuungen ziehen wird. Die Stellungnahme des Bischofs wird hier im Wortlaut dokumentiert:
Stellungnahme des Bischofs im Wortlaut
Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst äußerte sich während einer Pressekonferenz zu den Veruntreuungen, Fotos: Bistum Limburg"Das bekannte gravierende Fehlverhalten eines früheren leitenden Mitarbeiters in einer Außenstelle der Finanzverwaltung unserer Diözese erzürnt und bedrückt viele Mitglieder der Kirche in unserem Bistum und Bürger unseres Landes seit Bekanntwerden der großen Unterschlagungen im Herbst des vergangenen Jahres.
Mit allen, denen das abgründige Verhalten des früheren Rentamtsleiters Jung-Diefenbach großen Schaden zugefügt hat, erschrecke ich als Bischof darüber, wie über die vergangenen drei Jahrzehnte in unserem Bistum von einem Menschen eine verbrecherische Praxis entwickelt werden konnte, die von den seinerzeit Verantwortlichen nicht bemerkt worden ist.
Neben dem immensen Geldwert, der uns fehlt, haben die strafbaren Taten von Herrn Jung-Diefenbach zu einem erheblichen Vertrauensverlust des Bistums in der Öffentlichkeit geführt. Im heutigen Urteil des Landgerichts Limburg kommt das große Ausmaß des kriminellen Handelns zum Ausdruck. Es bleibt bei aller erfolgten Aufklärung unbegreiflich, wie ein Mensch so grob und vorsätzlich seine gesamte Umgebung getäuscht hat. Bis zum Bekanntwerden der Unterschlagungen war dieser ehemalige Mitarbeiter des Bistums auch gesellschaftlich hoch geachtet.
Unmittelbar nach der Erhärtung erster Verdachtsmomente von Veruntreuung Ende September des vergangenen Jahres, denen Finanzdirektor Althausen konsequent nachgegangen war, hat er mich umgehend informiert und in meinem Auftrag sofort Strafanzeige erstattet. Ich danke ihm für seine entschiedene Vorgehensweise in der Ahndung der Unregelmäßigkeiten, die zur weiteren Aufklärung geführt haben.
Die Veruntreuungen wurden offenbar, nachdem sich bei einer durch das Bistum beauftragten routinemäßigen Jahresabschlussprüfung ein ungeklärter Posten ergab. Dieser wurde erst ersichtlich, nachdem auf Veranlassung der Verwaltung im Ordinariat das Verfahren der Buchhaltung auch für den kirchengemeindlichen Bereich auf die kaufmännische Rechnungslegung umgestellt worden war.
Von Anfang an habe ich mir mit den weiteren Verantwortlichen in unserem Bistum und vielen anderen die Frage gestellt: Warum ist ein so ein gravierender Betrug nicht früher bemerkt worden? Von Anfang an sind daraufhin die Arbeitsvorgänge und die Strukturen in unserem Ordinariat selbstkritisch geprüft worden. Von Anfang an wurde deutlich, dass ein so gravierender Straffall auch für uns als Bistum nicht ohne Konsequenzen bleiben kann.
Bewusst habe ich das heutige Urteil abgewartet, um auf dem Hintergrund der gerichtlich erfolgten Klärung heute die Maßnahmen vorzustellen, die wir als Bistum, im Sinne einer noch größeren Klarheit und Verlässlichkeit, in der Verwaltung unseres Bistums ergreifen wollen, damit sich solche Vorfälle nicht wiederholen.
Wir wissen darum: In der kirchlichen Verwaltung – mehr noch als in einem Wirtschaftsunternehmen – spielt das Vertrauen in die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine konstitutive Rolle, d. h. die Zusammenarbeit wird von einem besonderen Grundvertrauen bestimmt. Dieses Vertrauen ist durch die immensen Unterschlagungen eines ehemaligen Mitarbeiters in besonders niederträchtiger Weise missbraucht worden. Trotzdem darf nicht verkannt werden, dass die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bischöflichen Ordinariat und seinen Außenstellen ihren Dienst in großer Verlässlichkeit, Ehrlichkeit und Einsatzbereitschaft tun. All’ denen danke ich dafür ausdrücklich. Das schwerwiegende Vergehen eines Einzelnen darf – wie auch in anderen derzeit diskutierten Fällen – nicht dazu führen, dass ehrenwerte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Verdacht gestellt werden. Und doch ist es zu diesen Unterschlagungen gekommen.
Ein jüngst bekannt gewordener Unterschlagungsfall im Rüdesheimer Krankenhaus, das – ich betone dies hier ausdrücklich – nicht in die Verwaltungsverantwortung des Bistums fällt – dort gibt es eine GmbH als Träger – weckt trotzdem die Frage: Wo müssen wir mit unseren Maßnahmen ansetzen, um soviel Transparenz zu schaffen, dass Veruntreuung verhindert wird?
Finanzdirektor Hans-Peter Althausen, Bischof Franz-Peter und Generalvikar Franz Kaspar im Gespräch mit den Journalisten.
Finanzdirektor Hans-Peter Althausen, Bischof Franz-Peter und Generalvikar Franz Kaspar im Gespräch mit den Journalisten.
Auf dem Hintergrund der Situation, die wir für uns im Bistum Limburg zu bedenken und zu behandeln haben, begreifen wir grundsätzlich: In der Organisation und Identifikation der besonderen Verpflichtung, die sich für einen Dienst im Bischöflichen Ordinariat und anderen Einrichtungen der Kirche in unserem Bistum stellt, brauchen wir von innen mehr Transparenz und Vernetzung, Communio und Controlling, Kirchlichkeit und Sachlichkeit, damit die Verantwortung für das Ganze mehr in den Blick kommt.
Maßnahmen, die umgehend umgesetzt werden
Um deutlich zu machen, wo wir hier ansetzen wollen, möchte ich Ihnen erste Maßnahmen nennen, die umgehend umgesetzt werden:
1) Grundsätzlich werden wir den gesamten Bereich der Revision – intern und extern – neu aufstellen. Wir wollen mit neuen Leuten von außerhalb ein entsprechendes Konzept erarbeiten und umsetzen und werden dafür die erforderliche Ausstattung schaffen. Damit werden auch die Verantwortlichkeiten im Bereich des Controlling neu verteilt.
2) In allen Bereichen kirchlicher Verwaltung soll künftig flächendeckend gewährleistet sein, dass keine einzelne Person allein Überweisungen tätigen oder Auszahlungen jedweder Art, somit auch Barauszahlungen veranlassen kann.
3) Wir wissen, wie notwendig und dringlich es ist, verloren gegangenes Vertrauen in die Finanzverwaltung des Bistums zurückzugewinnen. Deshalb wird der gesamte Finanzbereich einschließlich der Außenstellen einer externen Prüfung unterzogen. So sollen mögliche Gefahrenpunkte für Unregelmäßigkeiten frühzeitiger erkannt und dauerhaft beseitigt werden. In diesem Kontext muss und möchte ich darauf hinweisen, dass in unserer Verwaltung derzeit keinerlei Anhaltspunkte oder gar ein Verdacht hinsichtlich weiterer Unregelmäßigkeiten besteht. Wir arbeiten an einer strukturellen Veränderung in der Organisation unseres gesamten Finanzbereichs. Die dort zu erbringenden Leistungen sollen noch enger in den Dienst der inhaltlichen Bereiche unseres Hauses gestellt werden, die für die Pastoral und Seelsorge Priorität haben.
4) In diesem Zusammenhang hat die selbstkritische Analyse von Zuständigkeiten in der Organisation unseres Ordinariates ergeben, dass die Personalverantwortung künftig nicht mehr bei den einzelnen Dezernaten, sondern beim Generalvikar zentral angebunden sein wird. Daraus ergibt sich eine effektivere Möglichkeit kontinuierlicher Personalführung und Personalentwicklung. Diese Überlegungen schließen ein konsequenteres Bemühen um eine Arbeitseinstellung ein, die den einzelnen Dienst in der Transparenz und Verantwortung für das Ganze der Kirche versteht. In diesem Zusammenhang sind bereits flankierende Maßnahmen zur Förderung von mehr „corporate identity“ in Planung und Vorbereitung.
5) Neueinstellungen, Versetzungen und Beauftragungen von Personal erfolgen damit künftig zentral für das gesamte Bischöfliche Ordinariat und unter Berücksichtigung der entsprechend hier angedeuteten Kriterien.
6) Bei diesen Planungen gehen wir zudem davon aus, dass der bisherige Personalstand im Bischöflichen Ordinariat auf Zukunft hin nicht mehr gehalten werden kann.
7) Für die Gemeinden des Bistums und auch ordinariatsintern soll ferner die zentrale Beschwerdestelle gestärkt werden, an die Verdachtsfälle herangetragen werden und die dann ggf. eine entsprechende Prüfung veranlasst.
Alle diese Maßnahmen sollen umgehend den diözesanen Räten und der Mitarbeitervertretung nahe gebracht werden.
Die angekündigten umfassenden Strukturveränderungen im Bischöflichen Ordinariat gehen einher mit altersbedingten Pensionierungen in diesem und im nächsten Jahr. Wir beginnen umgehend mit den konzeptionellen Schritten, aus denen noch in diesem Jahr die Umsetzung erfolgen soll. Struktureller Wandel wird schon deshalb auch mit personellen Veränderungen einhergehen.
Schon nach Bekanntwerden der großen Veruntreuung im Herbst des vergangenen Jahres hat Finanzdirektor Althausen darauf verwiesen, dass der entstandene, nicht aufzuhebende materielle Schaden, vom Bistum übernommen worden ist, um die Pfarrgemeinden vor direkten Defiziten daraus zu bewahren. Trotz dieser schon erfolgten Kompensation möchte ich hinzufügen: Was wir voraussichtlich an geringer Rückerstattung, von der durch Herrn Jung-Diefenbach veruntreuten Summe von 4,8 Millionen Euro, erwarten dürfen, soll den Gemeinden unseres Bistums zur Verfügung gestellt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mehrfach darauf verwiesen, dass das schwere Verbrechen von Werner Jung-Diefenbach über einen Zeitraum von über 25 Jahren die Kirche in unserem Bistum geschädigt hat. Jetzt erst konnte aufgedeckt werden, was vielen in der Vergangenheit nicht aufgefallen ist. Ich nehme über den gewaltigen finanziellen Schaden hinaus auch einen gravierenden Vertrauensverlust wahr, dem wir als Kirche von Limburg mit den angekündigten Maßnahmen wirkungsvoll begegnen wollen.
Weil ich diese komplexen Herausforderungen klar und deutlich sehe, habe ich eigens die Wallfahrt mit den pastoralen Räumen ins Heilige Land, die ein wichtiges geistliches Ereignis im Rahmen unserer Gemeindeentwicklung darstellt und zu der ich am Montag gerade aufgebrochen war, unterbrochen. Mir lag und liegt daran, Ihnen mit diesen Maßnahmen zu zeigen, dass wir uns der Notwendigkeit zu Veränderungen stellen, die sich aus einer fast drei Jahrzehnte währenden Vergangenheit ergeben, und handeln."
Mit allen, denen das abgründige Verhalten des früheren Rentamtsleiters Jung-Diefenbach großen Schaden zugefügt hat, erschrecke ich als Bischof darüber, wie über die vergangenen drei Jahrzehnte in unserem Bistum von einem Menschen eine verbrecherische Praxis entwickelt werden konnte, die von den seinerzeit Verantwortlichen nicht bemerkt worden ist.
Neben dem immensen Geldwert, der uns fehlt, haben die strafbaren Taten von Herrn Jung-Diefenbach zu einem erheblichen Vertrauensverlust des Bistums in der Öffentlichkeit geführt. Im heutigen Urteil des Landgerichts Limburg kommt das große Ausmaß des kriminellen Handelns zum Ausdruck. Es bleibt bei aller erfolgten Aufklärung unbegreiflich, wie ein Mensch so grob und vorsätzlich seine gesamte Umgebung getäuscht hat. Bis zum Bekanntwerden der Unterschlagungen war dieser ehemalige Mitarbeiter des Bistums auch gesellschaftlich hoch geachtet.
Unmittelbar nach der Erhärtung erster Verdachtsmomente von Veruntreuung Ende September des vergangenen Jahres, denen Finanzdirektor Althausen konsequent nachgegangen war, hat er mich umgehend informiert und in meinem Auftrag sofort Strafanzeige erstattet. Ich danke ihm für seine entschiedene Vorgehensweise in der Ahndung der Unregelmäßigkeiten, die zur weiteren Aufklärung geführt haben.
Die Veruntreuungen wurden offenbar, nachdem sich bei einer durch das Bistum beauftragten routinemäßigen Jahresabschlussprüfung ein ungeklärter Posten ergab. Dieser wurde erst ersichtlich, nachdem auf Veranlassung der Verwaltung im Ordinariat das Verfahren der Buchhaltung auch für den kirchengemeindlichen Bereich auf die kaufmännische Rechnungslegung umgestellt worden war.
Von Anfang an habe ich mir mit den weiteren Verantwortlichen in unserem Bistum und vielen anderen die Frage gestellt: Warum ist ein so ein gravierender Betrug nicht früher bemerkt worden? Von Anfang an sind daraufhin die Arbeitsvorgänge und die Strukturen in unserem Ordinariat selbstkritisch geprüft worden. Von Anfang an wurde deutlich, dass ein so gravierender Straffall auch für uns als Bistum nicht ohne Konsequenzen bleiben kann.
Bewusst habe ich das heutige Urteil abgewartet, um auf dem Hintergrund der gerichtlich erfolgten Klärung heute die Maßnahmen vorzustellen, die wir als Bistum, im Sinne einer noch größeren Klarheit und Verlässlichkeit, in der Verwaltung unseres Bistums ergreifen wollen, damit sich solche Vorfälle nicht wiederholen.
Wir wissen darum: In der kirchlichen Verwaltung – mehr noch als in einem Wirtschaftsunternehmen – spielt das Vertrauen in die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine konstitutive Rolle, d. h. die Zusammenarbeit wird von einem besonderen Grundvertrauen bestimmt. Dieses Vertrauen ist durch die immensen Unterschlagungen eines ehemaligen Mitarbeiters in besonders niederträchtiger Weise missbraucht worden. Trotzdem darf nicht verkannt werden, dass die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bischöflichen Ordinariat und seinen Außenstellen ihren Dienst in großer Verlässlichkeit, Ehrlichkeit und Einsatzbereitschaft tun. All’ denen danke ich dafür ausdrücklich. Das schwerwiegende Vergehen eines Einzelnen darf – wie auch in anderen derzeit diskutierten Fällen – nicht dazu führen, dass ehrenwerte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Verdacht gestellt werden. Und doch ist es zu diesen Unterschlagungen gekommen.
Ein jüngst bekannt gewordener Unterschlagungsfall im Rüdesheimer Krankenhaus, das – ich betone dies hier ausdrücklich – nicht in die Verwaltungsverantwortung des Bistums fällt – dort gibt es eine GmbH als Träger – weckt trotzdem die Frage: Wo müssen wir mit unseren Maßnahmen ansetzen, um soviel Transparenz zu schaffen, dass Veruntreuung verhindert wird?
Finanzdirektor Hans-Peter Althausen, Bischof Franz-Peter und Generalvikar Franz Kaspar im Gespräch mit den Journalisten.
Finanzdirektor Hans-Peter Althausen, Bischof Franz-Peter und Generalvikar Franz Kaspar im Gespräch mit den Journalisten.
Auf dem Hintergrund der Situation, die wir für uns im Bistum Limburg zu bedenken und zu behandeln haben, begreifen wir grundsätzlich: In der Organisation und Identifikation der besonderen Verpflichtung, die sich für einen Dienst im Bischöflichen Ordinariat und anderen Einrichtungen der Kirche in unserem Bistum stellt, brauchen wir von innen mehr Transparenz und Vernetzung, Communio und Controlling, Kirchlichkeit und Sachlichkeit, damit die Verantwortung für das Ganze mehr in den Blick kommt.
Maßnahmen, die umgehend umgesetzt werden
Um deutlich zu machen, wo wir hier ansetzen wollen, möchte ich Ihnen erste Maßnahmen nennen, die umgehend umgesetzt werden:
1) Grundsätzlich werden wir den gesamten Bereich der Revision – intern und extern – neu aufstellen. Wir wollen mit neuen Leuten von außerhalb ein entsprechendes Konzept erarbeiten und umsetzen und werden dafür die erforderliche Ausstattung schaffen. Damit werden auch die Verantwortlichkeiten im Bereich des Controlling neu verteilt.
2) In allen Bereichen kirchlicher Verwaltung soll künftig flächendeckend gewährleistet sein, dass keine einzelne Person allein Überweisungen tätigen oder Auszahlungen jedweder Art, somit auch Barauszahlungen veranlassen kann.
3) Wir wissen, wie notwendig und dringlich es ist, verloren gegangenes Vertrauen in die Finanzverwaltung des Bistums zurückzugewinnen. Deshalb wird der gesamte Finanzbereich einschließlich der Außenstellen einer externen Prüfung unterzogen. So sollen mögliche Gefahrenpunkte für Unregelmäßigkeiten frühzeitiger erkannt und dauerhaft beseitigt werden. In diesem Kontext muss und möchte ich darauf hinweisen, dass in unserer Verwaltung derzeit keinerlei Anhaltspunkte oder gar ein Verdacht hinsichtlich weiterer Unregelmäßigkeiten besteht. Wir arbeiten an einer strukturellen Veränderung in der Organisation unseres gesamten Finanzbereichs. Die dort zu erbringenden Leistungen sollen noch enger in den Dienst der inhaltlichen Bereiche unseres Hauses gestellt werden, die für die Pastoral und Seelsorge Priorität haben.
4) In diesem Zusammenhang hat die selbstkritische Analyse von Zuständigkeiten in der Organisation unseres Ordinariates ergeben, dass die Personalverantwortung künftig nicht mehr bei den einzelnen Dezernaten, sondern beim Generalvikar zentral angebunden sein wird. Daraus ergibt sich eine effektivere Möglichkeit kontinuierlicher Personalführung und Personalentwicklung. Diese Überlegungen schließen ein konsequenteres Bemühen um eine Arbeitseinstellung ein, die den einzelnen Dienst in der Transparenz und Verantwortung für das Ganze der Kirche versteht. In diesem Zusammenhang sind bereits flankierende Maßnahmen zur Förderung von mehr „corporate identity“ in Planung und Vorbereitung.
5) Neueinstellungen, Versetzungen und Beauftragungen von Personal erfolgen damit künftig zentral für das gesamte Bischöfliche Ordinariat und unter Berücksichtigung der entsprechend hier angedeuteten Kriterien.
6) Bei diesen Planungen gehen wir zudem davon aus, dass der bisherige Personalstand im Bischöflichen Ordinariat auf Zukunft hin nicht mehr gehalten werden kann.
7) Für die Gemeinden des Bistums und auch ordinariatsintern soll ferner die zentrale Beschwerdestelle gestärkt werden, an die Verdachtsfälle herangetragen werden und die dann ggf. eine entsprechende Prüfung veranlasst.
Alle diese Maßnahmen sollen umgehend den diözesanen Räten und der Mitarbeitervertretung nahe gebracht werden.
Die angekündigten umfassenden Strukturveränderungen im Bischöflichen Ordinariat gehen einher mit altersbedingten Pensionierungen in diesem und im nächsten Jahr. Wir beginnen umgehend mit den konzeptionellen Schritten, aus denen noch in diesem Jahr die Umsetzung erfolgen soll. Struktureller Wandel wird schon deshalb auch mit personellen Veränderungen einhergehen.
Schon nach Bekanntwerden der großen Veruntreuung im Herbst des vergangenen Jahres hat Finanzdirektor Althausen darauf verwiesen, dass der entstandene, nicht aufzuhebende materielle Schaden, vom Bistum übernommen worden ist, um die Pfarrgemeinden vor direkten Defiziten daraus zu bewahren. Trotz dieser schon erfolgten Kompensation möchte ich hinzufügen: Was wir voraussichtlich an geringer Rückerstattung, von der durch Herrn Jung-Diefenbach veruntreuten Summe von 4,8 Millionen Euro, erwarten dürfen, soll den Gemeinden unseres Bistums zur Verfügung gestellt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mehrfach darauf verwiesen, dass das schwere Verbrechen von Werner Jung-Diefenbach über einen Zeitraum von über 25 Jahren die Kirche in unserem Bistum geschädigt hat. Jetzt erst konnte aufgedeckt werden, was vielen in der Vergangenheit nicht aufgefallen ist. Ich nehme über den gewaltigen finanziellen Schaden hinaus auch einen gravierenden Vertrauensverlust wahr, dem wir als Kirche von Limburg mit den angekündigten Maßnahmen wirkungsvoll begegnen wollen.
Weil ich diese komplexen Herausforderungen klar und deutlich sehe, habe ich eigens die Wallfahrt mit den pastoralen Räumen ins Heilige Land, die ein wichtiges geistliches Ereignis im Rahmen unserer Gemeindeentwicklung darstellt und zu der ich am Montag gerade aufgebrochen war, unterbrochen. Mir lag und liegt daran, Ihnen mit diesen Maßnahmen zu zeigen, dass wir uns der Notwendigkeit zu Veränderungen stellen, die sich aus einer fast drei Jahrzehnte währenden Vergangenheit ergeben, und handeln."
Quelle: www.bistumlimburg.de
[Hier] im Webauftritt von Lindenholzhausen.de finden Sie unseren Artikel "Untreue-Prozess: Berichte & Ergebnisse" mit der Historie und allen entsprechenden Links.
