Limburg-Weilburg. „The same procedure as every year“ – Es wird kommenden Sonntag sein wie in jedem Jahr: Am Silvesterabend knallen spätestens um Mitternacht die Sektkorken und die Feuerwerkskörper. Damit aber die Feierlaune nicht getrübt wird, müssen Raketen und Böller verantwortungsvoll verwendet werden. Darauf weist unter anderem die Feuerwehr hin. Wir haben die wichtigsten Verhaltensregeln zusammengestellt. Und sagen Ihnen auch, was zu tun ist, falls doch mal etwas schiefgeht ...

Seit gestern sind in den Geschäften wieder Feuerwerkskörper der Kategorie F2 zu kaufen. Dazu zählen Böller, Raketen und Batteriefeuerwerk. Wer sie zünden will, muss mindestens 18 Jahre alt sein - Foto: Ina Fassbender (dpa)Bild: Seit gestern sind in den Geschäften wieder Feuerwerkskörper der Kategorie F2 zu kaufen. Dazu zählen Böller, Raketen und Batteriefeuerwerk. Wer sie zünden will, muss mindestens 18 Jahre alt sein - Foto: Ina Fassbender (dpa)

Feuerwehr, Polizei und Kommunen geben Tipps

Von ANNA STÜCKEL

Pyrotechnik ist Sprengstoff – das vergisst man schon mal, wenn man in Silvesterstimmung ist und alle die schillernden Farben und schönen Muster am Himmel bewundern. Doch da von Raketen und Böllern eine nicht zu unterschätzende Gefahr ausgeht, müssen grundsätzlich alle Feuerwerkskörper von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sein. Beim Kauf gilt es also immer, auf die Registrierungsnummer und das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle zu achten. Die Registrierungsnummer könnte wie folgt aussehen: 0589–F2–1254. Die 0589 steht dabei für die BAM. Bei Unklarheiten kann die aufgedruckte Nummer auf www.bam.de überprüft werden.

Altersbeschränkungen

Handelsübliche Feuerwerkskörper werden in zwei Kategorien aufgeteilt. F1 bezeichnet sogenanntes Kleinstfeuerwerk wie Knallerbsen, Wunderkerzen oder Tischfeuerwerke, die von Personen ab zwölf Jahren gezündet werden dürfen. Ihr Verkauf ist ganzjährig zulässig.

Silvesterrakete

Zur Kategorie F2 zählen Böller, Raketen und Batteriefeuerwerk. Diese Artikel dürfen ausschließlich an Personen über 18 Jahre verkauft und nur am Silvesterabend sowie am Neujahrstag gezündet werden. Der Verkauf ist auf die Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember beschränkt (dieses Jahr schon ab 28.).

Und dann gibt es noch die Pyrotechnik für Profis, von der Laien die Finger lassen müssen. „Werden Ihnen Feuerwerkskörper der Kategorien 3 oder 4 geboten, informieren Sie die nächste Polizeidienststelle“, rät der Nassauische Feuerwehrverband. Denn diese Artikel dürfen ohne Ausnahme nur von Personen mit spezieller Erlaubnis oder einem Befähigungsschein verwendet werden. Das gleiche gelte übrigens für Feuerwerkskörper ohne entsprechende Kennzeichnungen. Unbedingt zu beachten sei auch die Gebrauchsanleitung des jeweiligen Herstellers, die im Übrigen auch in deutscher Sprache vorliegen sollte. Knallkörper und Raketen sollten kühl gelagert und niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen, getragen werden.

Fenster und Rollläden zu

Wenn es dann ans Böllern geht, ist Vorsicht geboten. Bernhard Rudersdorf vom Dezernat Arbeitsschutz Hadamar des Regierungspräsidiums Gießen klärt auf: „Was viele nicht wissen: Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern, Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten.“ Für alle Bürger gilt: Fenster, vor allem Dachfenster und soweit möglich auch Rollläden, in der Silvesternacht schließen! Generell sollten Raketen nur senkrecht aus standsicheren Behältern gestartet werden, etwa aus Flaschen in Getränkekisten oder eingegrabenen Rohren. Niemals Böller, Kanonenschläge oder Vulkane in der Hand zünden oder unkontrolliert von sich werfen, warnt Rudersdorf. Und ganz wichtig: „Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden, auf keinen Fall hingehen und kontrollieren oder nachzünden.“ Stattdessen sollten die nicht gezündeten Feuerwerkskörper mit Wasser übergossen und damit unschädlich gemacht werden.

Keine schweren Unfälle

In den vergangenen Jahren gab es im Landkreis Limburg-Weilburg glücklicherweise keiner schweren Unfälle mit dem Schwarzpulver, teilt Kreisbrandinspektor Georg Hauch mit. Trotzdem sei der Jahreswechsel fast immer die arbeitsreichste Nacht des Jahres für Feuerwehr und Rettungsdienste. Brennende Balkone, Wohnungen oder Häuser seien meist die Folge von fahrlässigem Umgang mit Knallkörpern. Laut Hauch hatte die Feuerwehr in den vergangenen Jahren im Durchschnitt vier bis sechs Einsätze in der Silvesternacht. Die Rettungsdienste mussten sogar jeweils bis zu 25 Mal raus. Mit 104 kommunalen Stellen der Freiwilligen Feuerwehr sorgten rund 2500 ehrenamtliche Einsatzkräfte immer wieder dafür, dass Gebäudebrände rechtzeitig gelöscht wurden. Dies funktioniere nur, wenn diese binnen weniger Minuten einsatzbereit seien, betont der Kreisbrandinspektor. Etwa 100 bis 200 Hilfskräfte sind es, deren Bereitschaft zum Neujahrsbeginn auf die Probe gestellt wird. Die hauptamtlichen Rettungskräfte des Deutschen Roten Kreuzes und des Malteser Hilfsdienstes kommen von den Rettungswachen Limburg, Weilburg, Niederselters, Laubuseschbach, Wirbelau, Reichenborn, Dorchheim oder Niederbrechen. Notarztstandorte befinden sich in Limburg, Weilburg und Bad Camberg-Erbach.

Alle Organisationen verrichten ihre Aufgaben im Auftrag des Landkreises. Sowohl für die Feuerwehr als auch die Rettungskräfte gilt es in der Regel, binnen zehn Minuten, nach Alarmierung, am Einsatzort zu sein. Witterungsbedingte Verzögerungen, längere Anfahrtswege durch ein hohes Einsatzaufkommen sowie Umleitungen sind aber zu bedenken. Es kann durchaus mal sein, dass es bei einer Häufung von gleichzeitigen Anrufen auf der Notrufnummer 112 zu einer Verzögerung in der Warteschleife kommt. Dann lautet die Devise: Ruhe bewahren und warten bis der Anruf zur zentralen Leitstelle durchgestellt wird, sagt Hauch.

Und wie ist das eigentlich mit den Ansprüchen an die Versicherung, wenn beim Böllern Sachschaden entsteht oder sogar Menschen verletzt werden?

Haftpflicht und Hausrat

Peter Klein, Sprecher des Bezirks Gießen im Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK), äußert sich dazu: „Wer vorsichtig ist und es umsichtig mit handelsüblichen Silvesterböllern krachen lässt, dem hält die private Haftpflichtversicherung den Rücken von Ansprüchen anderer frei.“

Bei Schäden in der Wohnung, an Kleidung oder Elektrogeräten greift laut BVK die Hausratsversicherung. Die für das Haus bestehende Wohngebäudeversicherung übernehme im Schadensfall Reparaturen am Gebäude. Falls es das Auto treffen sollte, könne man sich auf seine Kaskoversicherung verlassen. Es gebe dafür keine Rabattrückstufung, so der BVK in einer Pressemitteilung. Aber Achtung: Bei mutwilliger Beschädigung von Autos allerdings leistet laut Versicherungsverband lediglich die Vollkaskoversicherung Schadenersatz. Anders als bei Sachschäden werde es bei Verletzungen und bleibenden körperlichen Schäden sehr teuer, so Klein. In der Regel ersetze die Krankenversicherung alle anstehenden Heilkosten nach dem Unfall.

Verursacher zahlt

Kranken-, Unfall-, oder Rentenversicherungen könnten jedoch versuchen, die Behandlungskosten oder Rentenzahlungen von den Verursachern zurückzufordern. Auch Feuerversicherungen fordern nach Angaben des Versicherungsexperten oft Zahlungen zurück, wenn der Täter ermittelt werde, heißt es in der Pressemitteilung. Im Falle eines Nachweises von Schädigungsabsicht oder dem Umgang mit nicht zugelassenen Explosivstoffen kann eine private Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern. Der Täter zahlt dann aus eigener Tasche – im Extremfall bis zur privaten Insolvenz. Klein rät zusätzlich: „Je nach Größe und Umfang des Schadens ist es notwendig, bei der Polizei Anzeige zu erstatten.“ Der Versicherung sollte der Schaden innerhalb einer Woche gemeldet werden. Grundsätzlich gelte: „Aus eigenen Versicherungen kommt meist schneller und mehr Geld.“

Sicheres Feuerwerk

Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

 

 

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