Limburg. 15 Monate nach der Verurteilung des ehemaligen Leiters des Katholischen Rentamts in Hadamar, Werner J.-D., zu sechs Jahren und drei Monaten Haft durch eine Strafkammer des Limburger Landgerichts wegen Veruntreuung von Kirchensteuern des Bistums Limburg in Höhe von 2,7 Millionen Euro, beschäftigt das Thema weiterhin die Gerichte ...

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Das Bistum kämpft und will insgesamt 3,8 Millionen Euro zurückhaben. Die um 1,1 Millionen Euro höhere als im Strafrecht festgestellte Schadenssumme von 2,7 Millionen Euro resultiert aus der im Zivilrecht nicht verjährten Zeit davor.

Rückblick: Mitte Januar hatte die 4. Zivilkammer des Limburger Landgerichts verkündet, dass die Ehefrau des strafrechtlich Verurteilten sowie die Tochter S. und deren Ehemann B. insgesamt 1,312 Millionen Euro an das Bistum zahlen müssen.

Auf Antrag des Bistums hatte die Kammer unter Vorsitz von Richter Dieter Schulte die Ehefrau zur Zahlung von 871.872,03 Euro zuzüglich Zinsen seit November 2009 verurteilt. In dem Verfahren gegen die Tochter S. und deren Ehemann B. hatte das Gericht ein Teilurteil gesprochen. Danach müssen die Tochter 201.300 Euro und die Eheleute als Gesamtschuldner weitere 238.650 Euro Barmittel, jeweils nebst Zinsen an das Bistum zurückleisten.

Das Verfahren gegen den ehemaligen Rentamtsleiter war abgetrennt und an das Limburger Arbeitsgericht verwiesen worden. Darüber wurde am Montag verhandelt. Das Gerichts regte den Versuch einer gütlichen Einigung an. Richter Dr. Volker Matthießen sagte: „Ich lege den Vertretern des Bistums sehr warm ans Herz, sich mit allen Beteiligten unter der Leitung eines Mediators zusammen zu setzen, um zu einem Konsens zu kommen, wie sie die ganze Geschichte in finanzieller Hinsicht lösen wollen.“ Die Parteien sollten ihre bereits vorangetriebenen, aber nicht weiter verfolgten Bemühungen mit dem Ziel eines Schuldanerkenntnisses fortsetzen.

Das wurde vom Bistum strikt abgelehnt. Der Syndikus Gerhard Hammer sagte: „Wir kommen seit eineinhalb Jahren nicht weiter, das bringt nur noch weitere Verzögerungen. Das Bistum will keine verschuldeten Häuser oder Wohnungen, sondern ein Urteil, einen Titel, um vollstrecken zu können. Wir sind fest davon überzeugt, dass das Geld irgendwo im Ausland verschwunden ist. Insgesamt fast sechs Millionen Euro gibt man nicht so schnell aus der Hand.“ – Der Bistumsvertreter hatte erfahren, dass die Immobilien durch ein Kreditinstitut teils erheblich belastet sind.

Richter Matthießen lenkte ein, nicht ohne die süffisante Bemerkung: „Es ist manchmal günstiger, eine praktische Lösung zu haben als das Recht.“ Er bestimmte einen Kammertermin für die Fortsetzung der Verhandlung auf den 7. November, 12.30 Uhr. – Allerdings findet der nächste Prozess, den das Bistum gegen die Familie J.-D. führt, bereits am kommenden Freitag, 13. Mai, um 12.30 Uhr vor einer Zivilkammer des Limburger Landgerichts statt. Dieses Mal geht es um die Rückzahlung von Geldern, die unberechtigterweise die Tochter Y. von ihrem Vater bekommen haben soll.

-flu-

10.05.2011 - 08:52 LIM D.


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