Limburg-Lindenholzhausen. Für den „Schiedsamtsbezirk Limburg I (Limburg, Dietkirchen, Eschhofen, Lindenholzhausen)“ ist die stellvertretende Schiedsperson von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren neu zu wählen ...
Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks Limburg I (Limburg, Dietkirchen, Eschhofen, Lindenholzhausen)
Die Eignungsvoraussetzungen für das Amt ergeben sich aus § 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes.
Interessierte Personen, die in Limburg wohnen und sich zur Wahl stellen wollen, werden gebeten, sich bis zum 30. August 2024 an den Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn zu wenden.
Postanschrift: Hauptverwaltungsabteilung,
Über der Lahn 1, 65549 Limburg a. d. Lahn
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Der auszufüllende Personalbogen (einschließlich der Eignungsvoraussetzungen) sowie weitere Informationen zum Schiedsamt befinden sich auf der städtischen Website www.limburg.de oder können über die Bewerbungsadressen angefordert werden.
Limburg a. d. Lahn, den 29. Juli 2024
Der Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Im Auftrag
gez. (Derichs) - Magistratsdirektorin
Hin
weis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Wittich Verlage KG, Höhr-Grenzhausen.
