Limburg-Lindenholzhausen. Zwei Männer im Alter von 19 und 23 Jahren stehen seit gestern wegen versuchten Totschlags vor Gericht. Sie sollen am 8. September am Rande des Kirmestreibens in Lindenholzhausen bei einer Schlägerei einen Besucher mit Schlägen und Tritten erheblich verletzt haben. Laut Staatsanwältin Melanie Bügner hätten die Angeklagten den Tod des Kontrahenten billigend in Kauf genommen ...
Anklage lautet auf versuchten Totschlag
Von Bernd Bude
Eigentlich ist der Besuch der Kirmes etwas fröhliches und ausgelassenes. Doch immer häufiger kommt es im Verlauf von solchen Abenden zu gewalttätigen Auseinandersetzungen - so auch in Lindenholzhausen im vergangenen Jahr. Beide Angeklagten stammen aus kinderreichen Familien. Der Jüngere von beiden ist mit zwölf Geschwistern und vier Halbgeschwistern aufgewachsen. Der Mitangeklagte hat neun Brüder und Schwestern. Beide wohnen in Limburg beziehungsweise einem Stadtteil der Domstadt und sind Cousins.
Während der 19-Jährige, der nach seinen Angaben in Hadamar eine deutsch-türkische Kneipe betreibt, gestern zu den Tatvorwürfen schwieg, sprach der Mitangeklagte von einem „bedenklichen gemeinsamen Alkoholkonsum“ am 8. September. Kurz vor Eintritt der Dämmerung habe sich eine Clique vor einem Lebensmittelmarkt in Lindenholzhausen getroffen und schon zu diesem Zeitpunkt Bier, Whisky, Wodka und alkoholische Mixgetränke zu sich genommen.
„Als wir dann Richtung Kirmesplatz gegangen sind, hat sich bei mir schon alles gedreht“, sagte der 23-Jährige unter Anspielung auf seinen Alkoholkonsum. Er ist, wie sein Cousin, schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Den Abend haben die Mitglieder der Clique nach Angaben des Angeklagten dann an unterschiedlichen Plätzen der Kirmesveranstaltung verbracht. Gegen 22 Uhr habe man sich jedoch wieder getroffen, um in kleineren Grüppchen den Heimweg anzutreten. Ziel war das Haus, in dem der 19-Jährige und seine Familie wohnten.
Kaum Erinnerungen
„Auf dem Nachhauseweg hörte ich hinter mir Schreiereien und bemerkte eine Schubserei“, sagte der 23-Jährige. Es könne sein, dass sein Cousin in diesem Moment einen am Boden liegenden Mann gegen den Kopf getreten habe. „Ich wollte ihn davon wegziehen. Dabei griff mir eine andere Person um den Hals, ich habe mich gewehrt und den Mann wohl unglücklich mit meiner Hand getroffen“, erläuterte der Angeklagte. An mehr könne er sich nicht erinnern. Plötzlich habe dann ein Streifenwagen vor ihm gestanden und ein Polizist habe ihm geraten, er solle nach Hause gehen und sich ins Bett legen.
Am nächsten Tag sei er im Bett seines mitangeklagten Cousins aufgewacht, sei von seinem Stiefvater nach Hause gefahren worden und wenig später hätten Kriminalbeamte vor seiner Haustür gestanden und ihn mit den Folgen des Vorfalls konfrontiert. Das Opfer hatte nach den körperlichen Attacken schwere Gesichtsverletzungen, Prellungen und Knochenbrüche davon- getragen. Später stellte sich heraus, dass das Opfer einen Monat nach der Tat über eine taube Gesichtshälfte klagte und sich psychische Folgeschäden ergeben hatten. Ein weiteres Opfer des Vorfalls erlitt Gesichtsprellungen.
Im Februar hatte ein Limburger Schöffengericht einen 22 Jahre alten Hadamarer zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Er hatte einen jungen Mann niedergeschlagen, der auf das Straßenpflaster stürzte und sich dabei schwere Hirn- und Kopfverletzungen zuzog. Der Täter wurde wegen schwerer Körperverletzung verurteilt.
Die Verhandlung wird heute um 9 Uhr fortgesetzt. Ein Urteil soll am kommenden Freitag verkündet werden.
Artikel vom 16.04.2013, 00:00 Uhr (letzte Änderung 16.04.2013, 02:48 Uhr)
Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
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