Polizeipräsidium Westhessen - Pressestelle der Polizeidirektion LimburgLimburg-Lindenholzhausen, Mittwoch, 21.01.2015, 23.10 Uhr. Bei der Kontrolle eines Rollerfahrers auf der B8 zwischen Lindenholzhausen und Niederbrechen stellten Beamte der Polizeistation Limburg fest, dass der Fahrer nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis war ...

Für den 50-er-Roller hätte der 28-jährige die Fahrerlaubnis Klasse M benötigt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

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