Limburg-Lindenholzhausen. Die örtliche Ordnungsbehörde der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn weist alle Hundebesitzer darauf hin, dass beim Halten und Führen von Hunden die Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (GVO) beachtet werden müssen ...
Die örtliche Ordnungsbehörde informiert:
Anleinpflicht von Hunden sowie Verunreinigung durch Hundekot in Limburg und den Stadtteilen
Nach dieser Verordnung sind Hunde
- innerhalb der zusammenhängend bebauten Teile der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn,
- im Bereich des Greifenberges und des Schafsberges sowie
- innerhalb aller öffentlichen Anlagen
an der Leine zu führen.
Beim Ausführen der Hunde ist außerdem darauf zu achten, dass öffentliche Straßen sowie die begehbaren Teile von öffentlichen Anlagen nicht durch Hundekot verunreinigt werden dürfen.
Sollte es dennoch zu einer Verunreinigung durch Hundekot kommen, ist diese unverzüglich durch den Hundeführer zu beseitigen.
Verstöße gegen die Verordnung können als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die örtliche Ordnungsbehörde bittet die Hundeführer außerdem darauf zu achten, dass Weideflächen nicht mit Hundekot verunreinigt werden. Für Nutztiere besteht sonst eine Gefahr der Übertragung mit dem Fuchsbandwurm.
Dieser Befall kann zum Tode der Nutztiere führen.
Im Auftrag Müller, Magistratsdirektor
Hinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Wittich Verlage KG, Höhr-Grenzhausen.
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