Limburg. Gibt es von der Stadt Geld zurück oder nicht? Diese Frage könnte bis Ende September entschieden sein. Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden plant bis dahin eine Entscheidung ...

LIMBURG - Verwaltungsgericht in Wiesbaden will in der zweiten Septemberhälfte Entscheidung treffen

Profitieren könnten davon Hunderte Grundstückseigentümer in Limburg, die für die Sanierung ihrer Wohnstraße Beiträge zahlen mussten. Das Verwaltungsgericht will klären, ob diese Beiträge zurückerstattet werden dürfen oder nicht.

Die 2007 eingeführte und 2018 abgeschaffte Zweitausbausatzung hatte in Limburg dazu geführt, dass sich betroffene Grundstückseigentümer zum Teil mit mehreren Tausend Euro an den Kosten der Straßensanierung beteiligen mussten. Die Stadt verschickte in diesem Zeitraum mehr als 1000 Bescheide und nahm rund 2,1 Millionen Euro an Straßenbeiträgen ein. Es ist der politische Wille der Stadtverordneten, dass die Stadt diese Summe zurückzahlt; vor allem FDP- und SPD-Fraktion setzen sich dafür ein.

Die zuständige Richterin am Verwaltungsgericht hat den Beteiligten - der Stadtverordnetenversammlung als Klägerin und Bürgermeister Dr. Marius Hahn (SPD) als Beklagtem - die Möglichkeit gegeben, bis zum 15. September offene Fragen zu beantworten. Die Richterin interessiert zum einen die Entwicklung der Grund- und Gewerbesteuer der Stadt in den vergangenen Jahren, zum anderen die aktuelle Verschuldung.

Dabei geht es ihr offenbar um die Frage, wie eine Kommune wie Limburg Schulden erheblich abbauen konnte, während sie gleichzeitig Straßengebühren erhob. Das könnte ein Fingerzeig im Sinne der Grundstückseigentümer sein - muss es aber nicht.

Ein konkreter Termin für einen Beschluss stehe noch nicht fest, teilte das Verwaltungsgericht auf Anfrage mit. Es ist nicht mal sicher, ob es eine konkrete Entscheidung gibt - oder ob die Richterin in die Verlängerung gehen möchte: Mit einem sogenannten Beweisbeschluss könnte sie erwirken, dass die Frage der städtischen Finanzkraft von einem externen Gutachter geklärt wird.

Im Kern argumentiert der Anwalt der Stadtverordneten, Dieter Schlempp aus Wiesbaden, dass sämtliche Haushaltsfragen von den Stadtverordneten beschlossen werden. Diese Finanzhoheit müsse selbstverständlich beinhalten, die Straßenbeiträge zurückzahlen zu dürfen.

Die Stadt mit dem Bürgermeister an der Spitze argumentiert, die Satzung habe 2007 auf Druck der Kommunalaufsicht und der damals geltenden Gesetzeslage erlassen werden müssen, weil die Stadt zu dieser Zeit Kredite aufnehmen musste, um einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können, und es deshalb aus Sicht der Stadt die vom hessischen Gesetzgeber verlangte Verpflichtung gab, Straßengebühren (zur Finanzierung maroder Straßen) zu erlassen - und die Satzung dementsprechend rechtmäßig war.

Gleichwohl gibt es das moralische Dilemma, dass der eine Grundstücksbesitzer, während die Satzung noch galt, sehr viel Geld für die Straßensanierung zahlen musste, während der andere Eigentümer davon profitiert, dies nicht mehr tun zu müssen, weil die Satzung abgeschafft ist.

Die von den Stadtverordneten bereits 2017 politisch beschlossene Abschaffung der Zweitausbausatzung war zunächst rechtlich hoch umstritten, weshalb der Bürgermeister gegen diesen Beschluss sein Veto einlegte, um diese Frage vor dem Verwaltungsgericht klären zu können.

Dabei handelt es sich um das laufende Verfahren, das aber nur noch die Frage der Rückerstattung klären muss. Denn das Land Hessen hatte 2018 die Gesetzeslage zur Einführung von Zweitausbausatzungen deutlich entschärft. Waren verschuldete Kommunen bis dahin quasi gezwungen, diese Satzung zu erlassen, spielt nach der Gesetzesänderung die Haushaltslage überhaupt keine Rolle mehr. Die Limburger Stadtverordneten entschieden, dass sie auf die Erhebung dieser Straßengebühren verzichten wollen.

Von einer Rückzahlung profitieren würden die Grundstückseigentümer in folgenden Limburger Straßen und Abschnitten:

  • Limburg: Adolfstraße, Bahnhofstraße (zwischen Schiede und Neumarkt), Industriestraße (zwischen Stephanshügel und Kreisverkehr), Freiherr-vom-Stein-Platz, Walderdorffstraße, Werner-Senger-Straße (zwischen Hospitalstraße und Diezer Straße sowie zwischen Graupfortstraße und Hospitalstraße).
  • Lindenholzhausen: Frankfurter Straße, Kirchstraße, Stiegelstraße (zwischen Wendlinusstraße und Fahnenstraße sowie zwischen Fahnenstraße und Edeka), Wendlinusstraße/Kirchfelder Straße.
  • Linter: Mainzer Straße.
  • Staffel: Haiger Straße, Kirschenberg zwischen Buchenweg und Birnbaumweg sowie zwischen Buchenweg und Ende, Kurt-Schumacher-Straße/Bergstraße, Niederstaffeler Straße.

Stefan Dickmann

Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

 

 

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