Limburg. Wer zwischen 2007 und 2018 in Limburg Straßenbeiträge zahlen musste, mit denen die Sanierung maroder Straßen finanziert worden war, bekommt sein Geld erst einmal nicht zurück ...

LIMBURG - Stadt darf zwischen 2007 und 2018 eingenommene 2,1 Millionen Euro an Straßenbeiträgen behalten

Das entschied das Verwaltungsgericht in Wiesbaden in einem gestern bekannt gewordenen Urteil.

Dabei geht es um eine Summe von insgesamt 2,1 Millionen Euro, verteilt auf mehr als 1000 Bescheide für sanierte Straßen in der Innenstadt, Lindenholzhausen, Linter und Staffel, die so abgerechnet worden waren (siehe Info-Kasten). Allerdings zeichnete sich schon gestern ab, dass noch nicht das letzte juristische Wort gesprochen ist und die nächste Instanz, der Verwaltungsgerichtshof Kassel, angerufen werden dürfte.

Die Limburger Stadtverordneten hatten gegen Bürgermeister Dr. Marius Hahn (SPD) auf das politische Recht geklagt, diese Straßenbeiträge zurückzahlen zu dürfen. Der Bürgermeister hatte dem Beschluss der Stadtverordneten formal widersprochen, um eine Klärung dieser Sachfrage - ob die Beiträge zurückgezahlt werden dürfen oder nicht - vor dem Verwaltungsgericht zu klären.

Ein Verzicht dieser Straßenbeiträge sei aufgrund der Verschuldung der Stadt Limburg nicht zu rechtfertigen, urteilt das Gericht. Daran ändere auch der kontinuierliche Schuldenrückgang der Stadt von 21 Millionen Euro Ende 2010 auf rund 11,2 Millionen Euro Ende 2017 nichts. Die Stadt verfügt daher aus Sicht des Verwaltungsgerichts noch immer nicht über die Einnahmen, "um die bereits angehäuften Schulden vollständig auszugleichen".

Einführung der Satzung war rechtens

Das Verwaltungsgericht begründet seinen Beschluss zudem mit der Rechtmäßigkeit, eine solche Straßenbeitragssatzung in Limburg 2007 erlassen zu haben. Damit weist das Gericht den Beschluss der Stadtverordneten zurück, im Jahr 2017 die Straßenbeitragssatzung abgeschafft zu haben. Dieses politische Votum war damals aufgrund des Vetos des Bürgermeisters nicht umgesetzt worden und hatte die Klage seinerseits ausgelöst.

Ein Jahr später war zumindest dieser Teil der Klage nicht mehr relevant, weil es in Hessen eine Gesetzesänderung gab. Bis dahin gab es eine Vorschrift, nach der verschuldete Kommunen eine solche Straßenbeitragssatzung erlassen "sollen", was Juristen als "müssen" verstehen. Das war auch der Grund, warum die Straßenbeitragssatzung in Limburg 2007 eingeführt worden war - und zwar auf Druck der Kommunalaufsicht unter Verweis auf die Schulden der Stadt.

Seit der Gesetzesänderung in Hessen im Jahr 2018 spielt der Schuldenstand einer Kommune nicht mehr die entscheidende Rolle - zumindest, was die Einführung von Straßenbeitragssatzungen betrifft: Kommunen können zwar weiterhin solche Satzungen erlassen, müssen es aber nicht mehr, auch wenn sie verschuldet sind. Die Stadtverordneten in Limburg nahmen diese Gesetzesänderung zum Anlass, die Satzung zur Finanzierung von Straßensanierungen aufzuheben. Seitdem fallen diese Beiträge für Grundstücke nicht mehr an. Sie werden durch das allgemeine Steueraufkommen finanziert.

"Nicht immer wünscht man sich Erfolg vor Gericht", kommentierte Bürgermeister Hahn gestern das Urteil, wie aus einer Mitteilung der Stadt hervorgeht. Zwar habe ihm das Gericht in allen Punkten Recht gegeben und seinen Widerspruch für richtig und notwendig erachtet, doch für ihn bleibe eine "Gerechtigkeitslücke". Deshalb werde er der Stadtverordnetenversammlung auch empfehlen, "Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen".

So sieht das auch die Verfahrensbevollmächtigte der Stadtverordneten, Marion Schardt-Sauer (FDP). "Wir sind es den betroffenen Bürgern schuldig, nicht auf halber Wegstrecke stehenzubleiben", sagte sie gestern auf Anfrage. Nun gelte es, das Urteil zu prüfen.

Innerhalb eines Monats könnten Rechtsmittel eingelegt werden. Deshalb wolle sie im Ältestenrat, der gestern vor Beginn der Sitzung der Stadtverordneten tagte, empfehlen, eine Entscheidung darüber an den Haupt- und Finanzausschuss zu delegieren. Denn die Stadtverordneten tagen erst wieder Mitte November.

Bürgermeister Marius Hahn teilte gestern Abend mit, über die Fortsetzung des Rechtsstreits müssten die Stadtverordneten befinden. Deshalb sind nun sowohl eine Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses als auch eine Sondersitzung der Stadtverordneten geplant, zu der es am 26. Oktober kommen soll. Stefan Dickmann

Das sind die betroffenen Straßen

Mit vorerst keiner Rückzahlung bereits bezahlter Straßenbeiträge müssen diese Grundstückseigentümer rechnen:

  • Limburg: Adolfstraße, Bahnhofstraße (zwischen Schiede und Neumarkt), Industriestraße (zwischen Stephanshügel und Kreisverkehr), Freiherr-vom-Stein-Platz, Walderdorffstraße, Werner-Senger-Straße (zwischen Hospitalstraße und Diezer Straße sowie zwischen Graupfort- und Hospitalstraße).
  • Lindenholzhausen: Frankfurter Straße, Kirchstraße, Stiegelstraße (zwischen Wendlinusstraße und Fahnenstraße sowie zwischen Fahnenstraße und Edeka), Wendlinusstraße/Kirchfelder Straße.
  • Linter: Mainzer Straße.
  • Staffel: Haiger Straße, Kirschenberg zwischen Buchenweg und Birnbaumweg sowie zwischen Buchenweg und Ende, Kurt-Schumacher-Straße/Bergstraße, Niederstaffeler Straße. dick

 

Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

 

 

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