Limburg-Lindenholzhausen. Leserbrief zum NNP- Artikel vom 23. Oktober "Straßenbeiträge werden wahrscheinlich nicht zurückgezahlt" ...

Mit Erstaunen habe ich den Artikel gelesen, der den Eindruck vermittelt, dass der unterzeichnende Journalist an der Sitzung des Haupt und Finanzausschuss teilgenommen hat. In der Sitzung war kein Pressevertreter anwesend. Woher kommt dann die zielgerichtete Beschreibung des Ablaufs? Im Artikel werden zudem fragwürdige Informationen gestreut. Dass es sich ohnehin "nur" um 260 000 Euro handeln soll, impliziert, es lohnt sich nicht deswegen den Rechtsstreit weiterzuführen. Das ist falsch! Die Stadtverordneten klagen auf Rückzahlung aller bis zur Abschaffung der Satzung am 5. Oktober 2018 gezahlten Straßenbeiträge in Höhe von 2 042 911,55 Euro. Auch die im Beitrag gebrauchte Formulierung "die Rückzahlung sei deswegen kategorisch ausgeschlossen" findet sich nicht im Urteil. Im Gegensatz dazu hat der Rechtsbeistand der Stadtverordneten gute Chancen für eine erfolgreiche Revision signalisiert und dies auch plausibel begründet. Ein Verzicht auf die Revision erzeugt eine große Gerechtigkeitslücke.

Auch Verwaltungsrecht basiert am Ende auf Gerechtigkeit. Wenn die Stadtverordneten den Bodenkontakt nicht komplett verloren haben, ist die Beantragung der Revision zwingend notwendig. Wer nicht alle zulässigen Rechtsmittel nutzt, hat schon verloren. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Limburg haben ein Anrecht darauf, dass die gewählten Mandatsträger ihrer Verpflichtung nachkommen, sich für die Belange der Bürger einzusetzen. An dieser Verpflichtung habe ich große Zweifel, wenn sich der Stadtverordnete Herr Eisenbach artikuliert: "Wir sollten in dieser Sache keine Zeit mehr verplempern."

Manfred Dühning, Lindenholzhausen

Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

 

 

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